- 09.08.2021
Durch die Änderung der Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) wird festgelegt, dass künftig EU-Taxameter und Wegstreckenzähler ebenfalls über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung zum Schutz vor unprotokollierten Änderungen und Löschungen der digitalen Grundaufzeichnungen verfügen müssen. EU-Taxameter und Wegstreckenzähler sind technisch mit elektronischen oder computergestützten Kassensystemen und Registrierkassen nicht vergleichbar, so dass die technischen Anforderungen an EU-Taxameter und Wegstreckenzähler festgelegt werden. Kassen- und Parkscheinautomaten der Parkraumbewirtschaftung werden aufgrund der Vergleichbarkeit zu Fahrscheindruckern von dem Anwendungsbereich ausgenommen. Ladepunkte für Elektro- oder Hybridfahrzeuge werden ebenfalls vom Anwendungsbereich der KassenSichV ausgenommen. Für den Beleg, der von elektronischen oder computergestützten Kassensystemen und Registrierkassen auszugeben ist, werden als zusätzliche Mindestangaben der Prüfwert und der fortlaufende Zähler, der vom Sicherheitsmodul festgesetzt wird (Signaturzähler), festgelegt. Diese zusätzlichen Angaben ermöglichen eine Belegverifikation auch außerhalb der Geschäftsräume der Steuerpflichtigen und sind damit sowohl für die Finanzverwaltung als auch für die Steuerpflichtigen effektiv und ressourcenschonend.
- Anschreiben an die Verbände und Fachkreise [pdf, 332KB]
- Stellungnahme der Spitzenverbände der Deutschen Wirtschaft [pdf, 211KB]
- Stellungnahme des Arbeitskreises Deutscher Markt- und Sozialforschungsinstitute e.V. (ADM) [pdf, 557KB]
- Stellungnahme der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände [pdf, 177KB]
- Stellungnahme des Bundesverbandes Taxi und Mietwagen e.V. [pdf, 216KB]
- Stellungnahme des Deutschen Fachverbandes für Kassen- und Abrechnungssystemtechnik im bargeld- und bargeldlosen Zahlungsverkehr e.V. (DFKA) [pdf, 360KB]
- Stellungnahme des Mineralölwirtschaftsverbandes e.V. (MWV) und des Bundesverbandes mittelständischer Mineralölunternehmen e.V. (UNITI) [pdf, 515KB]
- Stellungnahme des Taxi und Mietwagenverbands Deutschland e.V. (TMV) [pdf, 155KB]
- Stellungnahme des Verbandes der Deutschen Automatenindustrie e.V. (VDAI) [pdf, 259KB]