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16.09.2022

Steuern

Zweite Verordnung zur Änderung der Kassensicherungsverordnung (alt)

  • 16.09.2022

In dem Verordnungsgebungsverfahren im Jahr 2022 zum Entwurf zur „Zweiten Verordnung zur Änderung der Kassensicherungsverordnung“ hatte der Bundesrat einen Maßgabebeschluss mit der Aufnahme von Geldspielgeräten in den Anwendungsbereich gefasst. Aufgrund des Maßgabebeschlusses bestand ein Verkündungshindernis. Insoweit kam es nicht zu einer Verkündung. Am 25. September 2024 wurde ein neuer Referentenentwurf bekanntgegeben.