- 17.08.2022
Durch die Erweiterung der CRS-Ausdehnungsverordnung vom 11. Juni 2018 wird der automatische Austausch von Informationen über Finanzkonten nach dem gemeinsamen Meldestandard der OECD (Common Reporting Standard - CRS) mit Jamaika, Kenia und den Malediven zum nächsten vorgesehenen Austauschtermin am 30. September 2022 ermöglicht. Diese Staaten und Gebiete haben erst kürzlich die Mehrseitige Vereinbarung zwischen den zuständigen Behörden über den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten (MCAA CRS) gezeichnet. Die Bundesrepublik Deutschland hatte diese bereits am 29. Oktober 2014 unterzeichnet. Nach Artikel 2 des deutschen Zustimmungsgesetzes zur MCAA CRS vom 21. Dezember 2015 (BGBl. II S. 1630) wurde das Bundesministerium der Finanzen ermächtigt, die MCAA CRS mit Staaten und Gebieten, welche im Zeitpunkt des Inkrafttretens des Zustimmungsgesetzes noch nicht die MCAA CRS unterzeichnet hatten, - dies trifft für die o. g. Staaten und Gebiete zu - durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates in Kraft zu setzen. Nur nach dieser Inkraftsetzung der MCAA CRS mit diesen Staaten und Gebieten kann auch der automatische Austausch von Informationen über Finanzkonten erfolgen.