- 24.03.2026
Das CARF soll in Bezug auf die Nutzung von Krypto-Finanzprodukten die erforderliche Transparenz im Steuerbereich herstellen, um Steuerhinterziehung zu verhindern und das Steueraufkommen sicherzustellen. Anbieter von Krypto-Dienstleistungen sind verpflichtet – in Deutschland auf Grundlage des Kryptowerte-Steuertransparenz-Gesetzes vom 22. Dezember 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 352) – an die jeweiligen nationalen Steuerbehörden jährlich Informationen zu im Ausland steuerlich ansässigen Personen zu melden, für die sie Transaktionen mit Kryptowerten durchgeführt haben. Die Informationen sollen automatisch mit den Steuerbehörden der jeweiligen Ansässigkeitsstaaten ausgetauscht werden. Rechtsgrundlage des jährlichen automatischen Informationsaustausches mit Drittstaaten soll die Mehrseitige Vereinbarung (Multilateral Competent Authority Agreement – MCAA) zum CARF sein (CARF MCAA).
Die Bundesrepublik Deutschland hat das CARF MCAA am 26. November 2024 unterzeichnet. Mit dem vorliegenden Vertragsgesetz soll das CARF MCAA die erforderliche Zustimmung der gesetzgebenden Körperschaften für die Abgabe der nach § 7 Absatz 1 CARF MCAA an die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) zu übermittelnden Notifikationen erlangen.