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14.10.2020

Öffentliche Finanzen

Gesetz zur finanziellen Entlastung der Kommunen und der neuen Länder

  • 14.10.2020

Die Folgewirkungen der COVID-19-Pandemie betreffen kurzfristig und unmittelbar die Haushalte aller Gemeinden und Gemeindeverbände in Deutschland. Vor allem sind erhebliche Mindereinnahmen bei der Gewerbesteuer zu erwarten. Zudem sind viele Gemeinden und Gemeindeverbände mit hohen Sozialausgaben belastet. Beides hat zur Folge, dass die Gemeinden und Gemeindeverbände ihre Aufgaben nicht mehr umfänglich erfüllen können. Deutschland braucht aber handlungsfähige und leistungsstarke Gemeinden und Gemeindeverbände sowohl zur Überwindung der Pandemie als auch für den wirtschaftlichen Erholungsprozess.

Der von den neuen Ländern zu tragende Anteil an den Erstattungen für die Aufwendungen der Rentenversicherung aus den Zusatzversorgungssystemen der ehemaligen DDR schränkt die Möglichkeiten der notwendigen Unterstützung ihrer Gemeinden und Gemeindeverbände ein.

Zur Stärkung ihrer durch die Folgewirkungen der COVID-19-Pandemie verschlechterten Finanzlage gewährt der Bund allen Gemeinden für die im Jahr 2020 zu erwartenden Gewerbesteuermindereinnahmen zu gleichen Teilen mit dem jeweiligen Land einen pauschalen
Ausgleich auf Basis von Artikel 143h des Grundgesetzes. Hierzu erhalten die Länder aus dem Bundeshaushalt einen Betrag in Höhe von insgesamt 6,134 Milliarden Euro. Der Betrag enthält die Wirkungen der erwarteten Gewerbesteuermindereinnahmen auf die Bundesergänzungszuweisungen.
Zur weiteren Stärkung der Finanzkraft der Kommunen wird der Bund dauerhaft weitere 25 Prozent und insgesamt bis zu 74 Prozent der Leistungen für Unterkunft und Heizung in der Grundsicherung für Arbeitsuchende übernehmen.

Der von den Ländern im Beitrittsgebiet zu tragende Anteil an den Erstattungen für die Aufwendungen der Rentenversicherung aus den Zusatzversorgungssystemen der ehemaligen DDR wird von 60 Prozent auf 50 Prozent reduziert. Der Anteil des Bundes steigt entsprechend von 40 Prozent auf 50 Prozent. Damit werden die Haushalte der neuen Länder deutlich entlastet, so dass finanzielle Spielräume zur Stärkung der kommunalen Investitionen entstehen.