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19.04.2024

Öffentliche Finanzen

Verordnung zur Änderung von Rechtsvorschriften zur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes

  • 19.04.2024

Mit der Verordnung zur Änderung von Rechtsvorschriften zur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes werden die Entschädigungsrenten für NS-Verfolgte nach dem Bundesentschädigungsgesetz (BEG) rückwirkend ab dem 1. Dezember 2023 um 11,3 Prozent erhöht. Diese Entschädigungsrenten sind weitgehend an die Dienst- und Versorgungsbezüge der Bundesbeamten gekoppelt. Mit der Verordnung werden die sich aus dem Gesetz zur Anpassung der Bundesbesoldung und -versorgung für die Jahre 2023 und 2024 sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (BBVAnpÄndG 2023/2024) ergebenden Erhöhungen der Dienst- und Versorgungsbezüge der Bundesbeamten auf die Entschädigungsrenten nach dem BEG übertragen.

Das Bundeskabinett hat die vom Bundesminister der Finanzen vorgelegte Verordnung am 7. Februar 2024 beschlossen. Die Zustimmung des Bundesrats gemäß Artikel 80 Absatz 2 des Grundgesetzes erfolgte in der 1042. Sitzung am 22. März 2024 (Bundesrats-Drucksache 63/24 und 63/24 (Beschluss). Die Verordnung wurde im BGBl. 2024 I Nr. 130 am 19. April 2024 (Link: https://www.recht.bund.de/eli/bund/BGBl_1/2024/130) verkündet.

Ende 2023 erhielten weltweit noch circa 7.800 NS-Opfer eine Entschädigungsrente nach dem BEG. Die finanziellen Aufwendungen, die durch die Änderungsverordnung entstehen, werden ab dem Haushaltsjahr 2024 auf circa 8,3 Millionen Euro (mit abnehmender Tendenz in den darauffolgenden Haushaltsjahren) geschätzt. Sie werden jeweils etwa zur Hälfte vom Bund und von den Ländern getragen.

Die laufenden Beihilfen nach der sogenannten Artikel 2-Vereinbarung mit der Conference on Jewish Material Claims Against Germany (JCC) werden wie auch die außergesetzlichen Leistungen nach dem Wiedergutmachungs-Dispositions-Fonds (WDF), dem Fonds für die von den Nürnberger Gesetzen betroffenen Verfolgten (NGJ-Fonds) sowie nach den Richtlinien des Allgemeinen Kriegsfolgengesetzes (AKG) entsprechend erhöht.