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24.04.2024

Öffentliche Finanzen

Gesetz zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes 2024 und zur Änderung des Stabilisierungsfondsgesetzes (FAG-Änderungsgesetz 2024)

  • 24.04.2024

Das FAG-Änderungsgesetz 2024 sieht eine finanzielle Entlastung von Ländern und Kommunen durch den Bund im Zusammenhang mit ihren Aufgaben im Bereich der Fluchtmigration und der kommunalen Wärmeplanung vor. Die Entlastung erfolgt durch eine Anpassung der in § 1 Absatz 2 des Finanzausgleichsgesetzes (FAG) genannten Festbeträge, indem der Bund zugunsten der Länder auf Anteile am Umsatzsteueraufkommen verzichtet.

Das Gesetz beinhaltet zudem die Aufnahme der mit dem Mindeststeuergesetz vom 21. Dezember 2023 eingeführten Mindeststeuer in den Katalog der ausgleichserheblichen Steuereinnahmen nach § 7 FAG.

Darüber hinaus enthält das Gesetz eine Anpassung der Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen, die der Bund leistungsschwachen Ländern mit einer unterdurchschnittlichen Einwohnerzahl wegen überdurchschnittlich hoher Kosten politischer Führung gewährt. Die Anpassung erfolgt, nachdem die Vergabevoraussetzungen turnusgemäß auf der Grundlage eines zwischen Bund und Ländern abgestimmten statistischen Verfahrens überprüft worden sind.

Um die Zahlungsströme im Bereich der Verwaltungskosten und Kostenerstattung des Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) zu vereinfachen, sollen künftig die Verwaltungskosten vom WSF selbst getragen und auch an diesen erstattet werden und zur Erhöhung der Transparenz im eigenen Zahlenwerk des Sondervermögens abgebildet werden.