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23.10.2025

Öffentliche Finanzen

Gesetz zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von Ländern und Kommunen

Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz (LuKIFG)

  • 23.10.2025

Das Gesetz regelt die wesentlichen Einzelheiten der Umsetzung des für Länder und Kommunen vorgesehenen Anteils an den Mitteln des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität. Festgelegt werden insbesondere die Verteilung der Mittel auf die Länder sowie die mit Blick auf die Zielsetzung des Sondervermögens vorgesehenen Infrastrukturbereiche, in die die Mittel investiert werden können. Daneben werden der Zeitraum der Inanspruchnahme der Mittel sowie die Verfahren zur Umsetzung der in Artikel 143h Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes vorgesehenen Berichterstattung der Länder über die Verwendung der Mittel und zur Sicherstellung der zweckentsprechenden Mittelverwendung nach Artikel 143h Absatz 2 Satz 3 des Grundgesetzes geregelt. Die Verteilung der Mittel unter den Ländern erfolgt in Anlehnung an den Königsteiner Schlüssel. Die Mittel sind für investive Zwecke zu verwenden. Die Entscheidung über die investive Verwendung der Mittel in den vorgesehenen Infrastrukturbereichen obliegt im Wesentlichen den Ländern.