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01.07.2016

Internationales/Finanzmarkt

Erstes Gesetz zur Novellierung von Finanzmarktvorschriften auf Grund europäischer Rechtsakte (Erstes Finanzmarktnovellierungsgesetz –1. FiMaNoG)

  • 01.07.2016

Im Nachgang der Finanzkrise hat der europäische Gesetzgeber auf zahlreichen Gebieten des Kapitalmarktrechts Initiativen zur Verbesserung der Transparenz und Integrität der Märkte und des Anlegerschutzes ergriffen. Zur Umsetzung der entsprechenden Richtlinien und zur Ausführung der Verordnungen müssen vor allem das Wertpapierhandelsgesetz und das Kreditwesengesetz angepasst werden. Hinzu kommen Änderungen unter anderem im Börsengesetz, im Versicherungsaufsichtsgesetz und im Kapitalanlagegesetzbuch. Eine Übersicht über die zahlreichen Regelungen gibt die Beschlussempfehlung und der Bericht des Finanzausschusses des Deutschen Bundestags in der Drucksache 18/8099, dort Teil A "Allgemeiner Teil", Abschnitt II "Wesentlicher Inhalt der Vorlage" (S. 97 ff.). Die Umsetzung in nationales Recht erfolgt im Ersten Gesetz zur Novellierung von Finanzmarktvorschriften auf Grund europäischer Rechtsakte (Erstes Finanzmarktnovellierungsgesetz - 1. FiMaNoG) vom 30. Juni 2016 (BGBl. I S. 1514).