- 28.12.2016
Mit dem Gesetz zur Neuordnung der Aufgaben der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA-Neuordnungsgesetz - FMSANeuOG) vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3171) werden die Aufgaben der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA) neu geordnet. Die Nationale Abwicklungsbehörde (NAB) wird als operativ eigenständige Einheit in die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) eingegliedert. Die Restaufgaben der FMSA im Zusammenhang mit der Verwaltung und Abwicklung des Finanzmarktstabilisierungsfonds (FMS) werden aus Effizienzgesichtspunkten in die Bundesrepublik Deutschland–Finanzagentur GmbH (Finanzagentur) überführt. Die Aufgaben der FMSA werden auf diese Weise in Strukturen größerer Einheiten überführt. Darüber hinaus sieht das Gesetz weitere, nicht unmittelbar mit der Neuordnung der Aufgaben der FMSA im Zusammenhang stehende Änderungen in anderen Gesetzen vor. Einzelheiten dazu können der Beschlussempfehlung und dem Bericht des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestag entnommen werden (Bundestagsdrucksache 18/10501).
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Stellungnahme des Deutschen Genossenschafts- und Raiffeisenverband e.V. (DGRV) [pdf, 386KB]
Stellungnahme des Deutschen Aktieninstituts - 2 [pdf, 362KB]
Stellungnahme des Deutschen Aktieninstituts [pdf, 474KB]
Stellungnahme der Auslandsbanken in Deutschland e.V. [pdf, 93KB]
Stellungnahme des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. [pdf, 580KB]
Stellungnahme der Deutschen Kreditwirtschaft [pdf, 232KB]
Regelungsvorschläge zur Beschleunigung des Risikoabbaus bei Abwicklungsanstalten (§ 8a FMStFG-RefE) [pdf, 78KB]
Die Stellungnahme „Regelungsvorschläge zur Beschleunigung des Risikoabbaus bei Abwicklungsanstalten“ lässt ihren Autor nicht erkennen.