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09.06.2017

Internationales/Finanzmarkt

Gesetz zur Ergänzung des Finanzdienstleistungsaufsichtsrechts im Bereich der Maßnahmen bei Gefahren für die Stabilität des Finanzsystems und zur Änderung der Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie (Finanzaufsichtsrechtergänzungsgesetz)

  • 09.06.2017

Mit dem Gesetz zur Ergänzung des Finanzdienstleistungsaufsichtsrechts im Bereich der Maßnahmen bei Gefahren für die Stabilität des Finanzsystems und zur Änderung der Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie (Finanzaufsichtsrechtergänzungsgesetz) vom 6. Juni 2017 (BGBl. I S. 1495) werden im Wesentlichen durch Änderungen im Kreditwesengesetz, im Kapitalanlagegesetzbuch und im Versicherungsaufsichtsgesetz zusätzliche Instrumente geschaffen, mit denen die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht den Kreditgebern bestimmte Mindeststandards für die Vergabe von Neukrediten für den Erwerb oder Bau von Wohnimmobilien vorgeben kann, sofern und soweit dies zur Abwehr einer drohenden Gefahr für die Finanzstabilität erforderlich ist.