- 09.06.2017
Mit dem Gesetz zur Ergänzung des Finanzdienstleistungsaufsichtsrechts im Bereich der Maßnahmen bei Gefahren für die Stabilität des Finanzsystems und zur Änderung der Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie (Finanzaufsichtsrechtergänzungsgesetz) vom 6. Juni 2017 (BGBl. I S. 1495) werden im Wesentlichen durch Änderungen im Kreditwesengesetz, im Kapitalanlagegesetzbuch und im Versicherungsaufsichtsgesetz zusätzliche Instrumente geschaffen, mit denen die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht den Kreditgebern bestimmte Mindeststandards für die Vergabe von Neukrediten für den Erwerb oder Bau von Wohnimmobilien vorgeben kann, sofern und soweit dies zur Abwehr einer drohenden Gefahr für die Finanzstabilität erforderlich ist.
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Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. (aba) [pdf, 395KB]
Stellungnahme des Bundesverbands Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen [pdf, 467KB]
Gemeinsame Stellungnahme des Deutschen Sparkassen- und Giroverbands, des Bundesverbands der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken sowie des Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands [pdf, 107KB]
Stellungnahme des Dachverbands Deutscher Immobilienverwalter e.V. [pdf, 2MB]
Stellungnahme des Deutschen Gewerkschafsbundes [pdf, 145KB]
Stellungnahme des Financial Planning Standards Board Deutschland e.V. [pdf, 538KB]
Stellungnahme des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft [pdf, 256KB]
Stellungnahme des Bundesverbands deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V. [pdf, 56KB]
Stellungnahme des Bundesverbands der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen e.V. (IVD) [pdf, 538KB]
Stellungnahme des Verbands der Privaten Bausparkassen e.V. [pdf, 216KB]
Stellungnahme des Verbands Deutscher Pfandbriefbanken (vdp) [pdf, 547KB]
Stellungnahmen des Verbands der PSD Banken e.V sowie des Verbands der Sparda-Banken e.V. [pdf, 283KB]
Stellungnahme der Verbraucherzentrale Bundesverband [pdf, 41KB]
Stellungnahme des Zentralen Immobilien Ausschusses e.V. (ZIA) [pdf, 218KB]