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15.07.2019

Internationales/Finanzmarkt

Gesetz zur weiteren Ausführung der EU-Prospektverordnung und zur Änderung von Finanzmarktgesetzen

  • 15.07.2019

Das Gesetz dient im Wesentlichen dazu, die verpflichtenden Vorgaben der EU-Prospektverordnung weiter auszuführen, welche ab 21. Juli 2019 insgesamt unmittelbar anwendbar ist. Geregelt werden vor allem die zuständige Behörde – wie bisher die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht – und deren Aufsichts- sowie Sanktionsbefugnisse sowie die Prospekthaftung.

Weitere vor allem klarstellende Änderungen betreffen das Wertpapierhandelsgesetz, das Börsengesetz, das Vermögensanlagengesetz, das Kreditwesengesetz und das Versicherungsaufsichtsgesetz.