- 20.12.2019
Der Referentenentwurf wird zur Konsultation gestellt. Eine Stellungnahme zum Referentenentwurf ist bis zum 31. Januar 2020 per E-Mail an VIIC1@bmf.bund.de möglich.
Die eingehenden Stellungnahmen werden grundsätzlich alle auf der Internetseite des Bundesministeriums der Finanzen veröffentlicht, was auch darin enthaltene Namen und sonstige personenbezogene Daten umfasst.
Sofern Sie mit der Veröffentlichung personenbezogener Daten in Ihrer Stellungnahme nicht einverstanden sein sollten, bitte wir, die Stellungnahme zeitgleich auch als separates pdf-Dokument mit entsprechenden Schwärzungen zu übersenden. Falls Sie bei Übersendung Ihrer Stellungnahme der Veröffentlichung insgesamt widersprechen, wird auf der Internetseite des BMF lediglich vermerkt, dass von Ihnen zu der Verordnung eine Stellungnahme übermittelt wurde.
- Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorung e.V. [pdf, 212KB]
- Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft Berufsständischer Versorgungseinrichtungen e.V. [pdf, 288KB]
- Stellungnahme des Verbands der Privaten Bausparkassen e.V. und der Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen [pdf, 81KB]
- Stellungnahme des Bundesverbands Investment und Asset Management e.V. [pdf, 68KB]
- Stellungnahme der Deutschen Kreditwirtschaft [pdf, 451KB]
- Stellungnahme des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. [pdf, 514KB]
- Stellungnahme des Verbands der Auslandsbanken in Deutschland e.V. [pdf, 266KB]