- 09.01.2020
Gegenstand der Verordnung ist eine Anpassung der Mindestzuführungsverordnung in der Lebensversicherung und eine entsprechende Anpassung der Pensionsfonds-Aufsichtsverordnung. Die Neuregelung soll für Eigentümer und andere Beteiligte einen Anreiz setzen, sich an der Finanzierung der Zinszusatzreserve zu beteiligen.
Zum Referentenentwurf können bis zum 27. Januar 2020 Stellungnahmen bei VIIB4@bmf.bund.de eingereicht werden.
- Stellungnahme des Bund der Versicherten e.V. [pdf, 79KB]
- Stellungnahme der aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersvorsorge e.V. [pdf, 3MB]
- Stellungnahme der Deutschen Aktuarvereinigung e.V. (DAV) [pdf, 171KB]
- Stellungnahme des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft [pdf, 160KB]
- Stellungnahme des Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) [pdf, 398KB]