- 17.05.2021
Die Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/2034 über die Beaufsichtigung von Wertpapierfirmen ist ein weiterer Schritt in Richtung einer Kapitalmarktunion. Mit dem Gesetz wird die Aufsicht über die Wertpapierinstitute aus dem Kreditwesengesetz (KWG) herausgelöst und in einem separaten Gesetz, dem Wertpapierinstitutsgesetz, geregelt. Dies ermöglicht eine zielgenauere Aufsicht, da Wertpapierinstitute im Vergleich zu Kreditinstituten andere Geschäftsmodelle und Risikoprofile hätten. Die Wertpapierinstitute werden dazu in drei Größenklassen eingeteilt. Für Große Wertpapierinstitute bleibt das CRD/CRR-Aufsichtsregime anwendbar (CRR = Capital Requirements Regulation / CRD = Capital Requirements Directive). Im Einzelfall kann die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) auch für kleinere systemrelevante Wertpapierinstitute die Geltung des CRD/CRR-Aufsichtsregimes anordnen.
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