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30.06.2021

Internationales/Finanzmarkt

Gesetz zur europäischen Vernetzung der Transparenzregister und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1153 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Nutzung von Finanzinformationen für die Bekämpfung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und sonstigen schweren Straftaten (Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz)

  • 30.06.2021

Das Gesetz stellt das deutsche Transparenzregister vom bisherigen Auffangregister auf ein Vollregister um. Damit kann dem Register künftig - anders als in der bisherigen Auffangregisterlösung, die für den Großteil der deutschen Gesellschaften auf anderer Register weiterverweist – der wirtschaftlich Berechtigte bei allen Rechtsträgern in Deutschland direkt und unmittelbar entnommen werden. Damit werden nicht nur die datenseitigen Voraussetzungen für die europäische Vernetzung der Transparenzregister geschaffen, sondern vor allem auch die praktische und digitale Nutzbarkeit des Transparenzregisters erheblich gesteigert. Dies stellt einen weiteren wesentlichen Schritt in der Stärkung des deutschen Systems der Geldwäschebekämpfung dar.

Die Richtlinie (EU) 2019/1153 (EU-Finanzinformationsrichtlinie) zielt auf eine Nutzbarmachung von Bankkonten- und FIU-Informationen für Zwecke der Verhinderung und Verfolgung schwerer Straftaten auch außerhalb des Bereichs von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Die Richtlinie fordert von den Mitgliedstaaten die spezifische Benennung zuständiger Polizei- und Strafverfolgungsbehörden für den Kontenregister- und FIU-Zugriff und sieht einen Datenaustausch mit Europol über die benannten Behörden vor. Da das deutsche Recht den Polizei- und Strafverfolgungsbehörden bereits seit langem umfassenden Zugang zum Kontenabrufverfahren sowie zum FIU-Datenaustausch gewährt, bedarf es zur Umsetzung der Richtlinie lediglich der Benennung des Bundeskriminalamts und des Bundesamts für Justiz für den Zugang zum Kontenabrufverfahren sowie der Benennung des Bundeskriminalamts für den Zugang zum FIU-Datenaustausch. Hieran anknüpfend werden die entsprechende Befugnisse für den anschließenden Datenaustausch mit Europol normiert.

Stellungnahme des Bankenfachverbandes

Stellungnahme des Bundesverbands der Deutschen Industrie e.V. und des Deutschen Aktieninstituts e.V.

Stellungnahme des Bundesverbands Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. (BDIU)

Stellungnahme des Bundesverbands Deutscher Versicherungsmakler e.V. (BDVM)

Stellungnahme des des Bundesverbands für Inkasso und Forderungsmanagement (BFIF e.V.)

Stellungnahme der Bundesnotarkammer

Stellungnahme der Bundessteuerberaterkammer

Stellungnahme des Bunds der Steuerzahler Deutschland e.V.

Stellungnahme des Bunds Deutscher Kriminalbeamter e.V.

Stellungnahme der Bundesrechtsanwaltskammer

Stellungnahme des Bundesverbands Deutscher Leasing-Unternehmen e. V.

Stellungnahme des Bundesverbands der Geldwäschebeauftragten (BVGB) e.V

Stellungnahme des Deutschen Fondsverbands (BVI)

Stellungnahme des Bundesverbands Lohnsteuerhilfevereine e.V. (BVL)

Stellungnahme des Bundesverbandes der Zahlungs- und E-Geld-Institute (BVZI) e.V.

Stellungnahme des Verbands der Vereine Creditreform e.V.

Stellungnahme des Deutschen Factoring Verbands e.V.

Stellungnahme des Deutschen Notarvereins

Stellungnahme des Deutscher Industrie- und Handelskammertag

Stellungnahme der Deutschen Kreditwirtschaft (DK)

Stellungnahme des Deutschen Steuerberaterverbands e.V. (DStV)

Stellungnahme des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV)

Gemeinsame Stellungnahme der Bausparkassenverbände

Stellungnahme des Handelsverbands Deutschland (HDE)

Stellungnahme des Interessenverbands für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. (IDO)

Stellungnahme der Stiftung Familienunternehmen

Stellungnahme des Transparency International Deutschland e.V.

Stellungnahme des Stellungnahme des Verbands der Auslandsbanken in Deutschland e.V. (VAB)

Stellungnahme des Verbands der Chemischen Industrie e.V.

Stellungnahme der Wirtschaftsprüferkammer (WPK)

Stellungnahme des Zentralverbands des Deutschen Handwerks e.V. (ZDH)

Stellungnahme des Zentralverbands Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK)