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13.07.2021

Internationales/Finanzmarkt

Verordnung zur Änderung von Verordnungen nach dem Vermögensanlagengesetz

  • 13.07.2021

Mit dem Gesetz zur weiteren Stärkung des Anlegerschutzes (AnlSchStG) wurde das Vermögensanlagengesetz um eine Reihe von anlegerschützenden Regelungen ergänzt. Diese betreffen u.a. ein Verbot von Anlagen, bei welchen die konkreten Anlageobjekte zum Zeitpunkt der Prospekterstellung noch nicht feststehen (sog. Blindpool-Anlagen), Beschränkungen des Vertriebs von Vermögensanlagen auf beaufsichtigte Anlageberater bzw. Finanzanlagevermittler sowie die Einführung einer Mittelverwendungskontrolle durch unabhängige Dritte. Diese Änderungen machen entsprechende Ergänzungen der Vorgaben der Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung sowie der Vermögensanlagen-Veröffentlichungs- und Mitteilungspflichtenverordnung erforderlich.

Durch den beigefügten Entwurf einer Verordnung zur Änderung von Verordnungen nach dem Vermögensanlagengesetz werden daher insbesondere die neuen Vorgaben zum Blindpool-Verbot, dem Vertrieb von Vermögensanlagen durch beaufsichtigte Anlageberater bzw. Finanzanlagevermittler und zur Mittelverwendungskontrolle in die jeweiligen Vorgaben zum Verkaufsprospekt aufgenommen. Zudem werden zudem einzelne weitere anlegerschützende Regelungen sowie redaktionelle Korrekturen vorgenommen.

Die Konsultation endet am 27. Juli 2021.