Navigation

zur Suche

Sie sind hier:

10.01.2022

Internationales/Finanzmarkt

Entwurf einer gesetzlichen Regelung zur elektronischen Kommunikation im Rahmen der Erhebung der Bankenabgabe

  • 10.01.2022

Der Entwurf dient der rechtssicheren Erhebung der Bankenabgabe in elektronischer Form. Eine elektronische Kommunikation zur Erhebung der Bankenabgabe ist angesichts des großen Umfangs der bisher in Papierform versandten Bescheide ökologisch vorzugswürdig und würde zur Verwirklichung des Ziels der Digitalisierung der Verwaltung beitragen. Da eine IT-Lösung bereits für die freiwillige Teilnahme der Banken am elektronischen Verfahren entwickelt wurde und auf einer Plattform aufsetzt, die alle Banken bereits jetzt zur elektronischen Kommunikation mit der BaFin nutzen, würde die Einführung einer gesetzlich vorgegebenen elektronischen Kommunikation für die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht keine zusätzlichen Kosten und für die Banken allenfalls unwesentliche Kosten verursachen. Die digitale Erhebung ist damit auch wirtschaftlich.

Durch die 2021 eingeführte Regelung des § 4f FinDAG können schon jetzt Bescheide elektronisch versandt werden, soweit die Banken den elektronischen Zugang freiwillig eröffnen oder durch Rechtsvorschrift hierzu verpflichtet sind. Die nun vorgesehene verpflichtende Lösung würde ein einheitliches, für alle Banken gleichermaßen geltendes Verfahren schaffen.