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18.04.2024

Internationales/Finanzmarkt

Verordnung zur geldwäscherechtlichen Identifizierung durch Videoidentifizierung
(Geldwäschevideoidentifizierungsverordnung – GwVideoIdentV)

  • 18.04.2024

Durch die Verordnung soll mit dem Videoidentifizierungsverfahren (sogenanntes VideoIdent-Verfahren) ein bereits etabliertes Verfahren gesetzlich geregelt werden, das zur geldwäscherechtlichen Identifizierung (z. B. bei Kontoeröffnungen) geeignet ist. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat die Anforderungen an die Nutzung eines Videoidentifizierungsverfahrens mit dem Rundschreiben RS 3/2017 (GW) vom 10. April 2017 formuliert und veröffentlicht. Mit der Neufassung des Geldwäschegesetzes vom 23. Juni 2017 wurde die Verordnungsermächtigung des § 13 Absatz 2 GwG geschaffen, von der bislang kein Gebrauch gemacht wurde. Die Anforderungen des BaFin-Rundschreibens finden nun Eingang in den vorliegenden Verordnungsentwurf unter Berücksichtigung aktueller sicherheitsspezifischer Erkenntnisse.

Bislang gilt das VideoIdent-Verfahren auf Basis des o. g. BaFin-Rundschreibens nur für die unter der Aufsicht der BaFin stehenden Unternehmen, die dem Geldwäschegesetz unterliegen („Verpflichtete“). Nunmehr soll mit der geplanten Verordnung die Möglichkeit zur Nutzung des Verfahrens auf alle Verpflichteten gesetzlich ausgeweitet werden, d. h. auch auf den Nichtfinanzsektor. Zudem wird eine Möglichkeit für den Einsatz (teil-)automatisierter Verfahren geschaffen und eine Experimentierklausel für vollautomatisierte Verfahren vorgesehen. Damit können Identitätsüberprüfungen zukünftig kostengünstiger durchgeführt werden. Zudem wird die Wettbewerbsfähigkeit der in Deutschland ansässigen und der Regulierung des Geldwäschegesetzes unterworfenen Anbieter gestärkt.