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04.10.2024

Öffentliche Finanzen

Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Anlegerschutzes bei Vermögensanlagen

  • 04.10.2024

In den letzten Jahren wurde der Anlegerschutz in Reaktion auf verschiedene Fehlentwicklungen bereits erheblich gestärkt, insbesondere durch das Kleinanlegerschutzgesetz aus dem Jahr 2015 und das Gesetz zur weiteren Stärkung des Anlegerschutzes aus dem Jahr 2021. Im Hinblick auf die zwischenzeitliche Fortentwicklung der Finanzmärkte und Erfahrungen aus der Praxis dient der Referentenentwurf der weiteren Verbesserung des Anlegerschutzes. Er sieht dazu im Wesentlichen Anpassungen des Vermögensanlagengesetzes und ergänzend des Wertpapierhandelsgesetzes sowie des Wertpapier­prospektgesetzes vor.

Falls Sie zu dem Entwurf Stellung nehmen möchten, bitten wir Sie, Ihre Stellungnahme bis spätestens

23. Oktober 2024

an die folgende E-Mailadresse zu senden: VIIB5@bmf.bund.de

Die eingehenden Stellungnahmen werden grundsätzlich alle auf der Internetseite des BMF veröffentlicht, was auch darin enthaltene Namen und sonstige personenbezogene Daten umfasst. Sofern Sie mit der Veröffentlichung personenbezogener Daten in Ihrer Stellungnahme nicht einverstanden sein sollten, bitte ich Sie, die Stellungnahme zeitgleich auch als separates PDF-Dokument mit entsprechenden Schwärzungen zu übersenden. Falls Sie bei Übersendung Ihrer Stellungnahme der Veröffentlichung insgesamt widersprechen, wird auf der Internetseite des BMF lediglich vermerkt, dass von Ihnen zu dem Vorhaben eine Stellungnahme übermittelt wurde.

Wir weisen darauf hin, dass auch der Nationale Normenkontrollrat Interesse an einer Übersendung Ihrer Stellungnahme hat, um mögliche Punkte von Relevanz in seine Prüfung einbeziehen zu können. Daher stellen wir Ihnen anheim, Ihre Stellungnahme nachrichtlich auch dem Nationalen Normenkontrollrat (per E-Mail an nkr@bmj.bund.de) zu übersenden.