- 10.02.2026
Ziel des Gesetzes ist es, den bewährten Aufsichtsrahmen für Versicherungen Solvabilität II fortzuentwickeln, indem der stabile Versicherungssektor noch widerstandsfähiger gemacht und die Rolle des Sektors bei der Bereitstellung langfristiger privater Investitionen gestärkt wird. Gleichzeitig sollen erstmals harmonisierte Anforderungen für die Sanierung und Abwicklung von Versicherungsunternehmen eingeführt werden. Damit wird der Schutz von Versicherungsnehmern, Realwirtschaft und Finanzstabilität im Krisenfall ausgebaut.
Hintergrund ist die Umsetzung der Richtlinie (EU) 2025/2 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2024 zur Änderung der Richtlinie 2009/138/EG im Hinblick auf die Verhältnismäßigkeit, die Aufsichtsqualität, die Berichterstattung, langfristige Garantien, makroprudenzielle Instrumente, Nachhaltigkeitsrisiken, die Gruppenaufsicht und die grenzüberschreitende Aufsicht sowie zur Änderung der Richtlinien 2002/87/EG und 2013/34/EU sowie der Richtlinie (EU) 2025/1 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2024 zur Festlegung eines Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen und zur Änderung der Richtlinien 2002/47/EG, 2004/25/EG, 2007/36/EG, 2014/59/EU und (EU) 2017/1132 sowie der Verordnungen (EU) Nr. 1094/2010, (EU) Nr. 648/2012, (EU) Nr. 806/2014 und (EU) 2017/1129. Die Richtlinienumsetzung erfolgt bürokratiearm, proportional und effektiv.
- Stellungnahme der aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. [pdf, 369KB]
- Stellungnahme des Bund der Versicherten e. V. (BdV) [pdf, 173KB]
- Stellungnahme der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV) e.V. [pdf, 491KB]
- Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins e.V. [pdf, 37KB]
- Stellungnahme des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. [pdf, 479KB]
- Stellungnahme des Verbandes der Privaten Krankenversicherung e.V. [pdf, 196KB]
- Stellungnahme des Verbraucherzentrale Bundesverbands e.V. [pdf, 120KB]