Navigation

zur Suche

Sie sind hier:

07.11.2022

Organisation und Verwaltung

Gesetz zur Modernisierung des Bundesbaus

  • 07.11.2022

Das Gesetz hat das Ziel, einen zukunftsfähigen Bundesbau aufzustellen. Der Bundesbau bedarf einer Neuaufstellung und Vereinfachung, um den bestehenden und künftigen Herausforderungen, etwa der energetischen Modernisierung des Gebäudebestandes auf dem Weg zur klimaneutralen Bundesverwaltung, den wachsenden Bedarfen an Bundesbauten und dem Werterhalt, gerecht zu werden. Der Bundesbau muss schneller und effizienter werden.

Zur Neuausrichtung des Bundesbaus haben das Bundesministerium der Finanzen und das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen im März 2022 ein gemeinsames Projekt „Reform Bundesbau“ aufgesetzt. Das Gesetz stellt neben der Neufassung der Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes einen zentralen Punkt des Reformprojekts dar. Durch das Gesetz sollen zugleich Festlegungen des Koalitionsvertrags zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP vom 7. Dezember 2021 umgesetzt werden, die vorsehen, der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) mehr Freiheiten zu verschaffen und die Verantwortung für Planung, Bau und Betrieb der Bundesbauten und Bundesliegenschaften bei ihr zu konzentrieren.