Anlegerschutz

Die Bundesregierung verfolgt das Ziel, die Anlegerinnen und Anleger besser vor dubiosen Finanzgeschäften zu schützen.

Daher wurden auf nationaler Ebene eine Reihe von Regelungen erlassen, die zusätzliche Anforderungen an die Beratung von Anlegerinnen und Anlegern stellen und deren Schutz verbessern. Das Produktinformationsblatt dient gemeinsam mit parallelen EU-Regelungen der Verbesserung der Verständlichkeit von Anlageprodukten. Kundenbeschwerden über Anlageberater werden im Mitarbeiter- und Beschwerderegister der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gespeichert. Mit dem Gesetz zur Förderung und Regulierung einer Honorarberatung über Finanzinstrumente (Honoraranlageberatungsgesetz) hat die Bundesregierung die Transparenz der Anlageberatung für die Kunden erhöht. Durch die Unterscheidung zwischen der (in der Regel provisionsgestützten) Anlageberatung und der Honorar-Anlageberatung soll deutlich werden, welche Art von Dienstleistung angeboten wird und wie diese vergütet wird. Für den Anlegerschutz als ein wichtiges Ziel bei der Finanzmarktregulierung wurde in den letzten Jahren viel getan und erreicht, unter anderem durch das Kleinanlegerschutzgesetz von 2015 und das Gesetz zur weiteren Stärkung des Anlegerschutzes von 2021. Mittlerweile müssen im Prinzip für alle Anlageprodukte Prospekte beziehungsweise Kurzinformationsblätter erstellt und bestimmte Offenlegungspflichten eingehalten werden. So erhalten Anleger wesentliche Informationen für ihre Anlageentscheidung. Zudem dürfen Anlagen, bei welchen die konkreten Anlageobjekte noch nicht feststehen nicht mehr vertrieben werden und ein Mittelverwendungskontrolleur wacht bei Sachanlagen über die Verwendung der Anlegergelder. Weitere Verbesserungen im Interesse des Anlegerschutzes stellen beispielsweise die strengeren Rechnungslegungspflichten für Emittenten von Vermögensanlagen dar.