Basel II

Basel II war eine vom Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht im Juni 2004 verabschiedete Eigenkapitalvereinbarung. Ziel war es, die Sicherheit und Zuverlässigkeit des Finanzsystems zu stärken, die Wettbewerbsgleichheit zu verbessern und Risiken besser zu erfassen.

Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht hat die Aufgabe, im internationalen Bankensystem einheitliche Wettbewerbsbedingungen zu schaffen und das Risiko der Insolvenz der Finanzinstitute zu reduzieren. Der Ausschuss wurde im Jahr 1975 gegründet und setzt sich aus Vertretern der Bankenaufsichtsbehörden und Zentralbanken der führenden Industrienationen zusammen.

Der Ausschuss ist ein reines Beratungsgremium. Er hat keine gesetzgeberischen Kompetenzen und spricht daher lediglich Empfehlungen aus. Die Empfehlungen sind Basis für die Gesetzgebung der Europäischen Union und finden so auch Eingang in das nationale Recht der Mitgliedsstaaten.

Basel II sah u. a. vor, dass der Kreditgeber vor jeder Kreditvergabe insbesondere bei Unternehmen eine individuelle Einschätzung der Bonität auf Basis von Ranking-Systemen vornimmt. Im Februar 2006 hatte der deutsche Gesetzgeber das Gesetz zur Umsetzung von Basel II verabschiedet, die am 1. Januar 2007 in Kraft traten.

Seit der Umsetzung der auf Basel I basierenden EU-Richtlinien hatten sich Bankprodukte, aber auch die Bankenlandschaft insgesamt so stark verändert, dass die bestehenden Eigenkapitalvorschriften für Banken das Risiko nicht mehr korrekt widerspiegelten. Die vom Baseler Ausschuss im Rahmen von Basel II entwickelten Standards dienten dazu, das Risiko einer Bank in dieser veränderten Bankenlandschaft genauer einzuschätzen.

Inhalte von Basel II

Ziel war die Sicherung einer angemessenen Eigenkapitalausstattung von Banken und die Schaffung einheitlicher Wettbewerbsbedingungen sowohl für die Kreditvergabe als auch für den Kredithandel. Das Konzept basiert auf drei sich ergänzenden Säulen:

1. Säule: Mindestkapitalanforderungen

Die Mindestkapitalanforderungen sind Vorschriften zur Eigenkapitalausstattung von Kreditausfall-, Marktpreis- und operationellen Risiken. Während vor der Umsetzung von Basel II lediglich Kreditausfall- und Marktpreisrisiko mit Eigenkapital unterlegt werden mussten, gilt dies seit Basel II auch für das operationelle Risiko (Betriebsrisiko).

2. Säule: Bankaufsichtlicher Überprüfungsprozess

Die zweite Säule schreibt eine regelmäßige Überprüfung der Banken durch die Bankenaufsicht vor. Die Bankenaufsicht muss im Rahmen ihrer Überprüfung sicherstellen, dass jede Bank über geeignete und funktionierende interne Verfahren des Risikomanagements verfügt. Nur so kann beurteilt werden, ob das Risiko richtig bewertet wird, Risikovorsorgen gebildet werden und das Eigenkapital dem Risikoprofil der Bank entspricht.

3. Säule: Erweiterte Offenlegung und Marktdisziplin

Durch verstärkte Offenlegung, z .B. im Jahresabschluss, in Quartalsberichten oder in Lageberichten, sollen die Marktteilnehmer einen besseren Einblick in das Risikoprofil einer Bank und die Angemessenheit der Eigenkapitalausstattung erhalten.

Die Basel II- Regelungen wurden angesichts der weltweiten Finanzkrise 2007/2008 durch Basel III ergänzt und überarbeitet.