Beitrittsländer

EU-Beitrittsländer sind Länder, in denen ein Prozess eingeleitet wurde, der am Ende zur Erweiterung der EU führt.

Allgemeines

EU- Beitrittsländer unterteilen sich in:

1. Beitrittskandidaten

d.h. Staaten, die einen Antrag auf EU-Mitgliedschaft gestellt haben und denen der Europäische Rat (ER) den Kandidatenstatus verliehen hat, da sie bereits die 1993 formulierten Kopenhagener Kriterien erfüllen bzw. weitgehend erfüllen.

a) mit denen durch Beschluss des ER schon über die Mitgliedschaft verhandelt wird (Montenegro, Serbien, Türkei),

b) zu denen der ER zwar schon einen Beschluss über die Aufnahme von Verhandlungen gefasst hat, jedoch die Beitrittsverhandlungen noch nicht begonnen haben (Albanien, Nordmazedonien).

Island hat 2009 einen Antrag auf EU-Beitritt gestellt. Allerdings hat Island nach einem Regierungswechsel die Beitrittsverhandlungen 2013 ausgesetzt und die EU im März 2015 ersucht, nicht länger als Kandidatenland betrachtet zu werden, jedoch ohne den Beitrittsantrag offiziell zurückzuziehen.

2. Potenzielle Beitrittskandidaten

d.h. Staaten, denen eine EU-Beitrittsperspektive eröffnet wurde, aber denen noch nicht der Kandidatenstatus durch den ER zuerkannt wurde.

Bosnien und Herzegowina und das Kosovo sind potentielle Beitrittskandidaten. Bosnien und Herzegowina hat 2016 seinen Antrag auf EU-Beitritt gestellt.