Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)

Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) sind völkerrechtliche Verträge, mit deren Hilfe die Staaten vermeiden, dass bei demselben Steuerpflichtigen dieselben Einkünfte für denselben Zeitraum durch gleichartige Steuern mehrfach belastet werden. Das geschieht, wenn Steuerpflichtige entweder in zwei Staaten gleichzeitig ansässig sind, oder Einkunftsquellen besitzen, die in anderen Staaten als dem Wohnsitzstaat belegen sind. In beiden Fällen kann jeder betroffene Staat seinen eigenen Steueranspruch gegenüber dem Steuerpflichtigen geltend machen. Um die Doppelbesteuerung zu vermeiden, nimmt der Staat, aus dem Einkünfte stammen (Quellenstaat), einerseits die Besteuerung zugunsten des Wohnsitzstaates des Beziehers der Einkünfte zurück oder schränkt sie ein, und andererseits stellt der Wohnsitzstaat Einkünfte, die im Quellenstaat besteuert werden können, von seiner Besteuerung frei oder rechnet die auf diese Einkünfte entfallende ausländische Steuer auf seine Steuer an.

Allgemeines

Eine Doppelbesteuerung kann sich auf Grund des Zusammenspiels folgender Prinzipien ergeben:

In Deutschland gilt das Wohnsitzland- und Welteinkommensprinzip für Inländer, für Nicht-Inländer gilt das Quellenland- und Territorialitätsprinzip. Beispielsweise wird nach dem deutschen Einkommensteuergesetz eine Person, die ihren Wohnsitz in Deutschland und ein Sparkonto im Ausland hat, mit den Zinsen aus diesem Sparkonto grundsätzlich in Deutschland steuerpflichtig. Das DBA mit dem betreffenden ausländischen Staat legt dann fest, ob die Zinsen von Deutschland oder dem ausländischen Staat besteuert werden dürfen.

Inwieweit Doppelbesteuerung vermieden werden kann, wird in dem jeweiligen DBA geregelt. Zur Unterstützung der Staaten entwickeln die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) und die Vereinten Nationen sogenannte Abkommensmuster. Ungeachtet deren Einflusses werden DBA individuell in einem intensiven Verhandlungsprozess zwischen Vertragsstaaten mit jeweils eigener DBA-Politik und Rechtstradition ausgehandelt. Für die Umsetzung der deutschen Abkommensziele wurde eine Verhandlungsgrundlage erarbeitet, die im Rahmen dieser Verhandlungen nach Bedarf verändert oder ergänzt wird.

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