ELSTER

Mit dem bereits seit vielen Jahren erfolgreichen Projekt „ELektronische STeuerERklärung – ELSTER“ wird die Abgabe und Bearbeitung von Steuererklärungen durch den Einsatz moderner Kommunikationsmittel bürgerfreundlicher und weniger verwaltungsaufwändig gestaltet.

Mein ELSTER, das Dienstleistungsportal der Finanzverwaltung, bietet allen Arbeitnehmern, Rentnern, Pensionären, Unternehmern und Arbeitgebern die Möglichkeit, verschiedene Steuererklärungen und Meldungen papierlos an das Finanzamt zu übermitteln. Das Angebot von Mein ELSTER wird kontinuierlich ausgebaut. Hierzu gehört auch die Erweiterung der Bereitstellung der der Finanzverwaltung vorliegenden elektronischen Daten im Rahmen der vorausgefüllten Steuererklärung (VaSt).

Steuerpflichtige, die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (§§ 13, 13a, 14, 14a Einkommensteuergesetz - EStG), Gewerbebetrieb (§§ 15, 16, 17 EStG) oder selbständiger Arbeit (§ 18 EStG) erzielen, sind grundsätzlich verpflichtet, die Einkommensteuererklärung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz elektronisch an die Finanzverwaltung zu übermitteln. Zudem besteht eine gesetzliche Verpflichtung für Unternehmer zur elektronischen Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Umsatzsteuererklärungen und für Arbeitgeber zur elektronischen Abgabe der Lohnsteuer-Anmeldungen und elektronischen Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigungen.

Die Pflege von ELSTERFormular wird bis zum Veranlagungszeitraum 2019 durchgeführt, steht aber ab dem Veranlagungszeitraum 2020 nicht mehr zur Verfügung.

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