ELSTER

Mit ELSTER wird ein erhebliches Potenzial für die einfachere und bessere Handhabbarkeit des Besteuerungsverfahrens im Interesse aller Beteiligten eröffnet.

Mein ELSTER, das Dienstleistungsportal der Finanzverwaltung, bietet u. a. allen Arbeitnehmern, Rentnern, Pensionären, Unternehmern und Arbeitgebern die Möglichkeit, verschiedene Steuererklärungen und Meldungen papierlos an das Finanzamt zu übermitteln. Das Angebot von Mein ELSTER wird kontinuierlich ausgebaut. Hierzu gehört auch die Erweiterung der Bereitstellung der der Finanzverwaltung vorliegenden elektronischen Daten im Rahmen der vorausgefüllten Steuererklärung (VaSt).

Steuerpflichtige, die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (§§ 13, 13a, 14, 14a Einkommensteuergesetz – EStG), Gewerbebetrieb (§§ 15, 16, 17 EStG) oder selbständiger Arbeit (§ 18 EStG) erzielen, sind grundsätzlich verpflichtet, die Einkommensteuererklärung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz elektronisch an die Finanzverwaltung zu übermitteln. Zudem besteht eine gesetzliche Verpflichtung für Unternehmer zur elektronischen Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Umsatzsteuererklärungen und für Arbeitgeber zur elektronischen Abgabe der Lohnsteuer-Anmeldungen und elektronischen Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigungen.

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