Europäischer Stabilitätsmechanismus (ESM)

Der Europäische Stabilitätsmechanismus (ESM) ist der dauerhafte Euro-Rettungsschirm. Er ersetzte Mitte 2013 den aus der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) und dem Europäischen Finanzstabilisierungsmechanismus (EFSM) bestehenden temporären Euro-Schutzschirm.

Allgemeines

Der ESM wurde durch völkerrechtlichen Vertrag als internationale Finanzinstitution mit Sitz in Luxemburg gegründet. Zweck des ESM ist es, Finanzmittel zu mobilisieren und diese in finanzielle Schwierigkeiten geratenen Mitgliedstaaten der Eurozone unter strikten wirtschaftspolitischen Auflagen zur Verfügung zu stellen, wenn dies unabdingbar ist, um die Stabilität des Euro-Währungsgebietes insgesamt zu wahren. Bislang hat der ESM Spanien, Griechenland und Zypern Stabilitätshilfen gewährt. Diese Programme sind abgeschlossen. Während der Corona-Pandemie stand der ESM bereit, die Mitgliedstaaten bei der Bewältigung der gesundheitlichen Folgekosten zu unterstützen. Entsprechende Hilfen wurden jedoch nicht beantragt.

Die Eurogruppe im erweiterten Format hatte am 30. November 2020 eine Reform des ESM vereinbart. Wesentlicher Bestandteil der Reform ist insbesondere die Schaffung einer Letztsicherung für den einheitlichen Abwicklungsfonds im Bankensektor (sogenannter „Common Backstop“ für den Single Resolution Fund). Der Zeitplan, dass der geänderte ESM-Vertrag nach Abschluss des Ratifizierungsprozesses in sämtlichen ESM-Mitgliedstaaten Anfang 2022 in Kraft treten sollte, wurde jedoch nicht eingehalten, da Italien bis heute als einziger Mitgliedstaat das ESM-Änderungsübereinkommen nicht ratifiziert hat. Ob und wann Italien die Ratifizierung vornimmt und die Reform des ESM in Kraft treten kann, ist nach wie vor offen.

Der ESM verfügt über rund 708,5 Mrd. Euro Stammkapital. Diese Summe teilt sich auf in rund 81,1 Mrd. Euro eingezahltes und rund 627,5 Mrd. Euro abrufbares Kapital.

Die Finanzierungsanteile der einzelnen Mitgliedstaaten ergeben sich aus dem Anteil am Kapital der EZB, mit befristeten Übergangsvorschriften für einige neue Mitgliedstaaten. Der deutsche Finanzierungsanteil am ESM beträgt entsprechend dem EZB-Schlüssel rund 27 Prozent. Dies entspricht rund 21,7 Mrd. Euro eingezahltem und rund 167,8 Mrd. Euro abrufbarem Kapital.

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