Europäische Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF)

Die Europäische Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) ist ein Element des im Jahr 2010 errichteten temporären Euro-Schutzschirms, mit dem auf die akute Staatsschuldenkrise reagiert wurde.

Allgemeines

Die Europäische Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) ist eine privatrechtliche Kapitalgesellschaft nach luxemburgischem Recht. Sie konnte Notkredite an Länder der Eurozone ausgeben, wenn deren Probleme die gesamte Währungsunion in Gefahr bringen. Mitte 2013 löste der Europäische Stabilitätsmechanismus (ESM) als dauerhafter Hilfsmechanismus den temporären EURO-Schutzschirm (EFSF und EFSM) ab.

Die EFSF vergab Kredite an Irland, Griechenland und Portugal. Unter Berücksichtigung von bereits erfolgten Tilgungen hat die EFSF Programmkredite in Höhe von EUR 172,6 Mrd. ausgereicht. Die drei Programme sind abgeschlossen, weitere EFSF-Programme wird es nicht geben. Damit wurde das ursprünglich vereinbarte maximale Darlehensvolumen der EFSF in Höhe von EUR 440 Mrd. deutlich unterschritten. Ausschließliche Aufgabe der EFSF ist es, die ausstehenden Kreditforderungen an die drei Programmländer am Markt zu refinanzieren (einschl. der Zinsstundungen zugunsten von Griechenland). Einschließlich der notwendigen Übersicherung von bis zu 165% unterschreitet die maximale Haftung von Deutschland die im Stabilisierungsmechanismusgesetz festgeschriebene maximale deutsche Garantieübernahme zugunsten der EFSF in Höhe von EUR 211 Mrd., welche noch auf dem ursprünglich vereinbarten EFSF-Ausleihvolumen beruhte, auf Dauer deutlich.

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