Finanzplan

Unter dem Finanzplan des Bundes versteht man die von der Bundesregierung beschlossene fünfjährige Finanzplanung für den Bund. Er bildet ein wesentliches internes Planungsinstrument für die Verabschiedung des jährlichen Bundeshaushalts.

Der Haushaltswirtschaft des Bundes liegt eine fünfjährige Finanzplanung zugrunde. In ihr sind Umfang und Zusammensetzung der voraussichtlichen Ausgaben und Einnahmen dargestellt.

Im Finanzplan werden die vorgesehenen Ausgaben- und Investitionsschwerpunkte erläutert. Das Ziel der Finanzplanung ist es, eine geordnete Haushaltsentwicklung unter Berücksichtigung des voraussichtlichen gesamtwirtschaftlichen Leistungsvermögens in den Planungsjahren zu sichern.

Der Finanzplan bildet einen Zeitraum von fünf Jahren ab. Das erste Jahr des Finanzplans ist jeweils das laufende Haushaltsjahr. Das zweite Jahr wird durch den Haushaltsentwurf für das kommende Jahr abgedeckt, so dass danach noch drei echte Planungsjahre folgen.

Der Finanzplan des Bundes wird vom Bundesministerium der Finanzen aufgestellt. Er wird von der Bundesregierung zusammen mit dem Regierungsentwurf des Bundeshaushalts zur Mitte eines Jahres beschlossen und anschließend Bundesrat und Bundestag zur Information vorgelegt. Der Finanzplan wird jährlich der Entwicklung angepasst und fortgeführt.

Die gesetzlichen Grundlagen für die Aufstellung des Finanzplans sind das Gesetz zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft sowie das Haushaltsgrundsätzegesetz.