Hedgefonds

Im Allgemeinen versteht man unter dem Begriff Hedgefonds Investmentvermögen, die im Rahmen ihrer Anlagestrategie keinen oder nur geringen Beschränkungen unterliegen. Auch die erwerbbaren Vermögensgegenstände sind nicht oder wenig eingeschränkt und es werden die Techniken des Leerverkaufs und/oder der Hebelfinanzierung (Leverage) eingesetzt. Hedgefonds orientieren sich typischerweise nicht an einer Benchmark, sondern versuchen unabhängig von den Marktbewegungen einen absoluten Return zu erzielen.

Kennzeichnend für Hedgefonds ist es, dass diese grundsätzlich keinen oder geringen Anlagerichtlinien unterliegen und alle Formen der Kapitalanlage nutzen. Außerdem bedienen sie sich der Techniken des Leerverkaufs und /oder der Hebelfinanzierung (Leverage). Beides führt dazu, dass diese Investmentvermögen regelmäßig einem höheren Risiko als normale Investmentfonds unterliegen, verbunden mit der Möglichkeit des Erzielens einer höheren, „absoluten“ Rendite. Hedgefonds orientieren sich typischerweise nicht an einer Benchmark, sondern versuchen unabhängig von den Marktbewegungen einen absoluten Return zu erzielen.

In Deutschland waren bis 2004 Hedgefonds generell nicht zugelassen. Mit dem Investment-Modernisierungsgesetz, das am 1. Januar 2004 in Kraft trat, wurde der Vertrieb von sogenannten "Sondervermögen mit zusätzlichen Risiken (Hedgefonds)" unter bestimmten Auflagen zugelassen.

Seit dem 22. Juli 2013 gelten für inländische Hedgefonds die Regelungen des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB). Danach sind Hedgefonds offene alternative Investmentfonds, deren Anlagebedingungen mindestens eine der folgenden Bedingungen vorsehen müssen:

  1. den Einsatz von Leverage in beträchtlichem Umfang, oder
  2. den Verkauf von Vermögensgegenständen für gemeinschaftliche Rechnung der Anleger, die im Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses nicht zum Fonds gehören (Leerverkauf).

Leverage ist dabei jede Methode, mit der der Investitionsgrad des Fonds durch Kreditaufnahme, Wertpapierdarlehen, in Derivate eingebettete Hebelfinanzierungen oder auf sonstige Weise erhöht wird.

Im Unterschied zu den Regelungen des Investmentgesetzes dürfen nach dem KAGB Anteile an Hedgefonds nicht mehr von Privatpersonen, sondern nur noch von professionellen oder semi-professionellen Anlegern erworben werden.

Anteile an Dach-Hedgefonds dürfen von allen Anlegern erworben werden. Dach-Hedgefonds sind Fonds, die überwiegend in Anteile oder Aktien von Hedgefonds anlegen. Leverage mit Ausnahme einer kurzfristigen Kreditaufnahme in Höhe von 10 Prozent des Wertes des Fonds und Leerverkäufe dürfen für Dach-Hedgefonds nicht durchgeführt werden.

Deutsche Hedgefonds und Dach-Hedgefonds unterliegen der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). EU- und ausländische Dach-Hedgefonds können im Inland zum Vertrieb zugelassen werden; EU- und ausländische Hedgefonds können im Inland zum Vertrieb an professionelle und semi-professionelle Anleger zugelassen werden.

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