Sie sind hier:

Kraftfahrzeugsteuer

Die Kraftfahrzeugsteuer ist bundesgesetzlich geregelt, wird vom Zoll verwaltet und fließt dem Bund als nicht zweckgebundene Einnahme zu. Es handelt sich um eine Verkehrsteuer, da sie im Wesentlichen an die Zulassung eines Fahrzeuges zum Verkehr auf öffentlichen Straßen als Vorgang des Rechtsverkehrs anknüpft. Das jährliche Aufkommen beträgt rund 9 Milliarden Euro.