Stabilitätsrat

Der Stabilitätsrat ist ein gemeinsames Gremium des Bundes und der Länder. Mitglieder sind die Finanzministerinnen und Finanzminister von Bund und Ländern sowie der Bundeswirtschaftsminister.

Der Stabilitätsrat wurde 2010 eingerichtet und ist in Artikel 109a Grundgesetz verankert.

Aufgaben des Stabilitätsrates sind:

Der Stabilitätsrat fasst seine Beschlüsse mit der Stimme des Bundes und der Mehrheit von zwei Dritteln der Länder.

Die Beschlüsse und Beratungsunterlagen werden auf der Webseite www.stabilitaetsrat.de veröffentlicht und den Parlamenten von Bund und Ländern zugeleitet.

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