SEPA

Mit SEPA wird das Ziel verfolgt, im Europäischen Wirtschaftsraum einen einheitlichen Zahlungsverkehrsraum für Eurozahlungen zu schaffen. In diesem Zahlungsverkehrsraum soll nicht mehr zwischen inländischen und grenzüberschreitenden Zahlungen unterschieden werden.

Mit der europäischen SEPA-Verordnung (Verordnung (EU) Nr. 260/2012) und den von der europäischen Kreditwirtschaft entwickelten Zahlverfahren (SEPA-Überweisung, SEPA-Lastschriften, SEPA-Echtzeitüberweisungen, SEPA-Rahmenwerk für den Kartenzahlungsverkehr) werden die bestehenden Unterschiede in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union überwunden. Der bargeldlose Euro-Zahlungsverkehr kann dadurch grenzüberschreitend einfacher, schneller und kostengünstiger durchgeführt werden.

Die einheitlichen SEPA-Zahlverfahren sind für Euro-Zahlungen in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen, Monaco, der Schweiz, San Marino, Andorra, dem Staat Vatikanstadt und dem Vereinigten Königreich nutzbar.

Begriffsbestimmung

SEPA steht für Single Euro Payments Area, den einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum.

Historische Entwicklung

Die Idee eines einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums reicht in die 90er Jahre zurück. Einen ersten Aufschlag machte der europäische Gesetzgeber mit der so genannten Überweisungsrichtlinie. Mit dieser sollte mehr Transparenz über die Entgelte und Abwicklungskonditionen geschaffen werden. Im Jahr 2001 wurden dann für die Abwicklung von grenzüberschreitenden Euro-Zahlungen einheitliche Rahmenbedingungen in der Preisverordnung festgelegt, die 2009 überarbeitet wurde. Mit der Zahlungsdiensterichtlinie aus dem Jahr 2007 wurden dann europaweit einheitliche aufsichtsrechtliche und zivilrechtliche Bestimmungen für den Zahlungsverkehr geschaffen. Die Umsetzung in nationales Recht wurde zum 1. November 2009 wirksam. Die Richtlinie wurde 2015 durch die  zweite Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2) ersetzt und um weitere Bereiche (wie bspw. mehr Sicherheit im unbaren Zahlungsverkehr) ergänzt. Die Umsetzung in nationales Recht erfolgte mit dem Gesetz zur Umsetzung der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie zum 13. Januar 2018.

Parallel dazu hat sich die europäische Kreditwirtschaft aktiv für einen gemeinsamen europäischen Zahlungsverkehrsraum eingesetzt. So wurde im Jahr 2002 der Europäische Zahlungsverkehrsrat (European Payments Council – EPC) von der europäischen Kreditwirtschaft gegründet. Der EPC hat die SEPA-Zahlungsinstrumente SEPA-Überweisung, SEPA-Lastschrift und SEPA-Kartenzahlung sowie die entsprechenden Standards in den SEPA-Regelwerken (Rulebooks und Implementation Guidelines) definiert.

Mit der europäischen SEPA-Verordnung (Verordnung (EU) Nr. 260/2012) wurde der bargeldlose Zahlungsverkehr im Europäischen Wirtschaftsraum schließlich harmonisiert. Seit dem 1. Februar 2014 wurden nationale bargeldlose Zahlsysteme (wie in Deutschland die Überweisung oder Lastschrift) durch einheitliche europäische SEPA-Überweisungen und SEPA-Lastschriften abgelöst.