Schwarzarbeit

Schwarzarbeit ist die Erbringung von Dienst- oder Werkleistungen unter Umgehung von steuerrechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Pflichten bzw. unter Missachtung gewerberechtlicher Vorgaben.

Gegen das Steuer- oder Sozialversicherungsrecht wird verstoßen, wenn ein Arbeitgeber, Unternehmer oder versicherungspflichtiger Selbstständiger die sozialversicherungsrechtlichen Melde-, Beitrags- oder Aufzeichnungspflichten nicht erfüllt bzw. seine steuerlichen Pflichten missachtet.

Ein Arbeitnehmer, der Sozialleistungen bezieht, verrichtet Schwarzarbeit, wenn er Dienst- oder Werkleistungen erbringt und seinen Mitteilungspflichten gegenüber den Sozialleistungsträgern nicht nachkommt. Darunter fällt auch die Vortäuschung der Erbringung bzw. Ausführung einer Dienst- oder Werkleistung, um für sich selbst oder einen Dritten Sozialleistungen zu Unrecht zu beziehen.

Schwarzarbeit leistet auch, wer Dienst- oder Werkleistungen ohne Gewerbeanmeldung erbringt beziehungsweise wer dies tut ohne in die Handwerksrolle eingetragen zu sein.

Der Zoll verfolgt und ahndet Schwarzarbeit durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit auf Grundlage des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes, davon ist auch bereits die Anbahnung von Schwarzarbeit erfasst.

Keine Schwarzarbeit sind Dienst- oder Werkleistungen, die

erbracht werden und nicht nachhaltig auf Gewinn gerichtet sind (z. B. gegen geringes Entgelt).

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