Solidaritätszuschlag

Der Solidaritätszuschlag ist eine Finanzierungsquelle für die Herstellung der deutschen Einheit. Nachdem es bereits 1991/1992 einen zeitlich befristeten Vorläufer gegeben hatte, wurde der Solidaritätszuschlag ab 1995 unbefristet eingeführt.

Bemessungsgrundlage dieser Zuschlagsteuer ist die festgesetzte Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer sowie deren Vorauszahlungen und Abzugssteuern (Lohn- und Kapitalertragsteuer). Der Zuschlagsatz wurde zum 1. Januar 1998 von 7,5 Prozent auf 5,5 Prozent gesenkt. Die Wiedereinführung erfolgte vor dem Hintergrund der anhaltenden Finanzierungslasten des Bundes im Zusammenhang mit der Herstellung der deutschen Einheit. Erhoben und gezahlt wird der „Soli“ in der gesamten Bundesrepublik Deutschland. Der Solidaritätszuschlag ist nicht identisch mit dem Solidarpakt, dem Finanzrahmen für die Aufbauleistungen des Bundes in Ostdeutschland.