Stromsteuer

Die Stromsteuer ist eine bundesgesetzlich geregelte Verbrauchsteuer auf elektrischen Strom. Mit ihr wird der Verbrauch von elektrischem Strom innerhalb des deutschen Steuergebiets (Bundesrepublik Deutschland ohne das Gebiet von Büsingen und ohne die Insel Helgoland) besteuert. Es handelt sich um eine in der Europäischen Union harmonisierte Verbrauchsteuer. Das bedeutet, dass das zugrunde liegende deutsche Stromsteuergesetz auf EU-Richtlinien basiert.

Allgemeines

Die Stromsteuer wird im Regelfall beim Versorger als Steuerschuldner erhoben, der sie anschließend über den Strompreis an die Verbraucher weitergeben kann. Sie stellt mit einem Aufkommen von rund 6,5 bis 7 Milliarden Euro jährlich eine wichtige Einnahmequelle des Bundes dar.

Die Steuer beträgt seit 2003 unverändert 20,50 Euro je Megawattstunde (2,05 Cent je Kilowattstunde, das sind weniger als 7 Prozent des durchschnittlichen Haushaltsstrompreises).

Im Stromsteuergesetz sind eine Reihe von Steuerbegünstigungen vorgesehen, die entweder in Form einer Steuerbefreiung oder Steuerermäßigung oder in Form einer nachträglichen Steuerentlastung gewährt werden.

Diese Steuerbegünstigungen ergeben sich u.a. aus der unmittelbaren Umsetzung von Vorgaben des Unionsrechts (z.B. die Steuerbefreiung von zur Stromerzeugung verwendetem Strom), aus dem Bestreben des Gesetzgebers, die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft zu gewährleisten (z.B. durch Entlastungsmöglichkeiten für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes und der Land- und Forstwirtschaft) oder sie sind umweltpolitisch motiviert (z.B. die Steuerbefreiung für in Haushalten zum Selbstverbrauch erzeugtem Solarstrom oder der ermäßigte Steuersatz für den Fahrbetrieb im Schienenbahnverkehr).

Weitere Informationen