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Tabaksteuer

Bei der Tabaksteuer handelt es sich grundsätzlich um eine seit dem 1. Januar 1993 in der Europäischen Union harmonisierte Verbrauchsteuer. Das bedeutet, dass das zugrunde liegende deutsche Tabaksteuergesetz zu weiten Teilen auf gemeinsamen EU-Richtlinien basiert. Bei den Zusatzsteuern für erhitzten Tabak und Wasserpfeifentabak sowie der Tabaksteuer für Substitute für Tabakwaren (Substanzen zur Verwendung in E-Zigaretten) handelt es sich um nationale Verbrauchsteuern, die von der EU-Harmonisierung nicht erfasst sind. Die Tabaksteuer wird von der Zollverwaltung erhoben, das Steueraufkommen steht dem Bund zu.