Umlageverfahren

Die gesetzliche Rentenversicherung wird durch das Umlageverfahren finanziert. Dabei decken die aktuellen Einnahmen (Beiträge und Bundeszuschuss) die laufenden Rentenzahlungen und sonstigen Ausgaben. Dafür erwerben Beitragszahlerinnen und Beitragszahler den Anspruch, später selbst eine Rente zu erhalten, die dann von der nachkommenden Generation finanziert wird. Die eingehenden Beiträge werden also unmittelbar für die Finanzierung der Ausgaben verwendet und nicht für künftige Renten angespart.