Unionszollkodex

Der Zollkodex der Europäischen Union (Unionszollkodex = UZK) mit den dazugehörigen Durchführungs- und Übergangsvorschriften ersetzt seit 1. Mai 2016 den bis dato gültigen Zollkodex.

Der UZK ist in allen Mitgliedstaaten unmittelbar geltendes Recht. Nach den Vorstellungen der Europäischen Kommission legt der UZK die Grundzüge eines für die Zukunft ausgelegten europäischen Zollrechts fest und zwar insbesondere durch

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