Wiedergutmachung

Deutschland steht zu seiner historischen Verantwortung für den Holocaust und das nationalsozialistische Unrechtsregime. Die moralische und finanzielle Wiedergutmachung des von den Nationalsozialisten verübten Unrechts hat daher einen unverändert hohen Stellenwert.

Damals wie heute wird dabei kontrovers über die Begrifflichkeit diskutiert. Alle Beteiligten sind sich dabei stets bewusst, dass eine vollständige „Wiedergutmachung“ im Wortsinn nicht möglich ist. Das unermessliche Leid, das den Opfern von NS-Unrecht zugefügt wurde, kann nicht durch Geld oder andere Leistungen aufgewogen werden. Neben der Anerkennung des zugefügten Leids soll gleichwohl auch materielle Entschädigung für das erlittene Unrecht geleistet werden.

Rechtsgrundlagen für Leistungen zur Wiedergutmachung und Entschädigung nationalsozialistischen Unrechts sind durch eine Vielzahl von Regelungen in internationalen Abkommen, Bundes- und Landesgesetzen sowie Verwaltungsvorschriften der Bundes- und Landesregierungen geschaffen worden.

Dazu treten als neue Folgeaufgaben der Wiedergutmachung insbesondere der Ausbau von Holocaust Education – der Förderung von opferzentrierter Forschung und Bildung zum Holocaust – und der Aufbau des Themenportals Wiedergutmachung.

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