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13.07.2023

Briefmarken und Sammlermünzen

2-Euro-Gedenkmünze „175. Jubiläum Paulskirchenverfassung“

  • Nummer 18/2023
2-Euro-Gedenkmünze „175. Jubiläum Paulskirchenverfassung“ BildVergroessern

Die Bundesregierung hat beschlossen, eine 2-Euro-Gedenkmünze „175. Jubiläum Paulskirchenverfassung“ prägen zu lassen und im März 2024 herauszugeben. Die am 27. März 1849 durch die Nationalversammlung beschlossene Paulskirchenverfassung war der erste Versuch einer gesamtstaatlichen und demokratischen Verfassung Deutschlands.

Die nationale Seite (Bildseite) wurde von dem Künstler Bodo Broschat aus Berlin gestaltet. Sie zeigt im Vordergrund eine perspektivische Darstellung des Erinnerungsortes Paulskirche, im Moment des Einzugs der Abgeordneten der verfassungsgebenden Nationalversammlung. Dahinter das papierne Verfassungsdokument inkl. Schreibfeder, als Ergebnis des Paulskirchenparlaments. Final bekränzt durch drei weibliche Allegorien Einigkeit, Recht und Freiheit und die Trikolore aus Schwarz, Rot und Gold. Der Entwurf überzeugt durch sein plastisches lebendiges Relief, das neugierig auf die Zeitlosigkeit demokratischer Grundprinzipien macht, die hier erstmals und prägend niedergeschrieben worden sind.

Der innere Teil der Münze zeigt ferner den Schriftzug „PAULSKIRCHENVERFASSUNG 1849“ sowie im unteren Bereich das Ausgabejahr „2024“, die Länderkennung „D“ für das Ausgabeland Deutschland, das Prägezeichen der jeweiligen Münzstätte („A”, „D”, „F”, „G” oder „J”) und die Initialen des Künstlers. Auf dem Außenring der nationalen Seite sind die zwölf Europasterne angeordnet.

Die europäische Seite entspricht der ab 2007 verwendeten gemeinsamen Wertseite der 2-Euro-Umlaufmünze. Sie zeigt eine Europakarte ohne Ländergrenzen. Die technischen Parameter der 2-Euro-Gedenkmünze entsprechen denen der „normalen“ 2-Euro-Umlaufmünze.

Der Münzrand der deutschen 2-Euro-Gedenkmünze enthält in vertiefter Prägung unverändert die Inschrift:

„EINIGKEIT UND RECHT UND FREIHEIT“

sowie einen stilisierten Bundesadler.

Die für den Umlauf bestimmte Auflagenhöhe wird bis zu 30 Mio. Stück betragen.

Die Münze ist gesetzliches Zahlungsmittel im gesamten Euro-Raum.