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02.05.2018

Bundeshaushalt

Kabinett beschließt Entwurf für soliden, sozial gerechten und zukunftsorientierten Haushalt 2018 und Eckwerte bis 2022

Keine neuen Schulden / Mehr Investitionen in Zukunft und sozialen Zusammenhalt

  • Nummer 4

Das Bundeskabinett hat am 2. Mai 2018 den zweiten Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2018 und die Eckwerte für 2019 sowie für den Finanzplan bis 2022 beschlossen. Der zweite Regierungsentwurf 2018 ist der erste Haushaltsentwurf der neuen Bundesregierung.

Deutschland steht heute wirtschaftlich und finanziell gut da. Das heißt aber nicht, dass es auch allen gut geht. Hier setzen wir an: Wir entlasten gezielt kleine und mittlere Einkommen. Junge Familien profitieren von besseren Betreuungsangeboten und einem höheren Kindergeld. Um den sozialen Zusammenhalt in unserem Land zu stärken, gibt der Bund zudem mehr Geld für den Bau von bezahlbarem Wohnraum und für bessere Beschäftigungsperspektiven für Langzeitarbeitslose. Zugleich investieren wir klug in Bildung und digitale Infrastruktur. All das finanzieren wir solide und ohne neue Schulden. Ich bin überzeugt: In wirtschaftlich guten Zeiten muss eine verantwortungsvolle Finanzpolitik beides schaffen: Schulden runter, Investitionen rauf. Olaf Scholz, Bundesminister der Finanzen

Die neue Bundesregierung betreibt solide Haushaltspolitik.

In allen Jahren der Finanzplanung, also bis 2022, kommt der Bund ohne neue Schulden aus. Das ist ein wichtiger Beitrag dazu, dass der Schuldenstand der aktuellen Projektion zufolge im Jahr 2019 wieder unter den Grenzwert von 60 % des Bruttoinlandsprodukts fallen wird – erstmals seit 2002. Die Bundesregierung schafft damit finanzielle Spielräume für kommende Herausforderungen und sorgt dafür, dass die Schuldenlast für die nächste Generation nicht weiter ansteigt.

Wesentliche Kennziffern des 2. Regierungsentwurfs, des Eckwertebeschlusses und des Finanzplans, in Mrd. Euro:

 

Ist

2. RegE

Eckwerte

2017

2018

2019

2020

2021

2022

Ausgaben

330,7*

341,0

356,1

361,3

362,8

367,7

Veränderung ggü. Vorjahr in %

4,3

3,1

4,4

1,5

0,4

1,4

Einnahmen

330,7*

341,0

356,1

361,3

362,8

367,7

davon Steuereinnahmen

309,4

319,0

332,4

335,9

349,6

362,2

Nettokreditaufnahme (NKA)

-

-

-

-

-

-

Strukturelles Defizit in % BIP

0,10

0,20

0,30

0,24

0,10

0,04

Investitionen**

34,0

37,0

37,9

37,1

34,8

33,5

Die Bundesregierung nutzt vorhandene Spielräume für zusätzliche Investitionen und steuerliche Entlastungen.

Die Ausgaben für Investitionen bis 2021 betragen insgesamt über 146 Mrd. Euro. Bereits im Haushalt 2018 werden investive Ausgaben im Vergleich zum Vorjahr um 3 Mrd. Euro auf 37 Mrd. Euro anwachsen.

Die Investitionen liegen in 2018 bis 2021 deutlich über den Investitionen der Vorjahre. Ab 2021 macht sich im Bundeshaushalt bemerkbar, dass die bisherigen Entflechtungsmittel nicht mehr ausgabeseitig als Investitionen gebucht werden, sondern den Ländern durch höhere Umsatzsteueranteile zur Verfügung gestellt werden. Der Bund entlastet damit ab 2020 die Länder und stärkt dauerhaft die Investitionskraft von Ländern und Kommunen. Die Länder werden die zusätzlichen Mittel investiv einsetzen. Daneben sieht die Finanzplanung für Maßnahmen, wie z. B. das Ganztagsbetreuungsprogramm und Regionale Strukturpolitik, Haushaltsmittel vor, die erst mit der Konkretisierung als Investition im Haushalt gebucht werden. Zudem erhöhen sich die Investitionen in den nächsten Jahren durch die Einrichtung des Digitalfonds, der Mittel u.a. für den Breitbandausbau vorsehen wird.

Ab 2021 setzt die schrittweise Absenkung des Solidaritätszuschlags ein, mit der im ersten Schritt insbesondere kleine und mittlere Einkommen finanziell entlastet werden. In den Eckwerten für die Finanzplanung ist dafür mit jährlich rund 10 Mrd. Euro Vorsorge getroffen.

Die neue Bundesregierung investiert in sozialen Zusammenhalt:

  • Familien und Kinder werden besonders profitieren. Das Kindergeld und der Kinderfreibetrag werden in zwei Stufen erhöht, dafür sind bis 2022 zusätzlich 5,2 Mrd. Euro vorgesehen. Für weitreichende Leistungsverbesserungen in der frühkindlichen Bildung, wie z.B. Gebührenentlastung bei Kitas, Verbesserung des Betreuungsschlüssels und Ganztagsbetreuung für Grundschüler stehen ab 2019 insgesamt rund 7,5 Mrd. Euro zusätzlich bereit.
  • Der Bau von bezahlbarem Wohnraum wird durch zusätzliche Mittel vorangetrieben: Mit 2 Mrd. Euro unterstützt der Bund die Länder beim sozialen Wohnungsbau. Bereits ab 2018 stehen für die Förderung des Wohnungsbaus von Familien 400 Mio. Euro bereit. Um den Erwerb von Wohneigentum zu unterstützen, sind bis 2021 insgesamt 2 Mrd. Euro vorgesehen.
  • Teilhabe am Arbeitsmarkt ist ein wichtiges Ziel der Bundesregierung. Für 150 000 Langzeitarbeitslose soll eine Beschäftigungsperspektive geschaffen werden. Bis 2021 sind hierfür 4 Mrd. Euro eingeplant. Bereits 2018 werden die Mittel zur Eingliederung in Arbeit um 300 Mio. Euro erhöht.

Die neue Bundesregierung investiert in die Zukunft unseres Landes:

  • Bildung, Wissenschaft und Forschung haben hohe Priorität. Allein im Haushaltsjahr 2018 werden dem zuständigen Ressort rund 17,6 Mrd. Euro zur Verfügung stehen. Insgesamt betragen die Ausgaben für Bildung und Forschung im Haushaltsjahr 22,9 Mrd. Euro. Sie liegen damit um 2,2 Mrd. Euro über den Ausgaben in 2016. Gegenüber 2009 steigen die Mittel um 60 %.
  • Die Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) steht für mehr Bildungsgerechtigkeit und Bildungschancen. Für weitere Verbesserungen beim BAföG und in der Fortbildungsförderung sind bis 2021 rund 1,35 Mrd. Euro vorgesehen. Damit wird die Förderung auch bei der beruflichen Bildung von Technikern, Meistern und Fachwirten gestärkt.
  • Eine gut ausgebaute, funktionierende Infrastruktur ist Voraussetzung für unseren Wohlstand. Die Verkehrsinvestitionen werden deshalb auf hohem Niveau fortgeführt und steigen von 14 Mrd. Euro im Jahr 2018 auf 15 Mrd. Euro im Jahr 2022 an.
  • Leistungsfähige Breitbandnetze sind Voraussetzung dafür, dass die Chancen der Digitalisierung genutzt werden können. Um den flächendeckenden Breitbandausbau dynamisch voranzutreiben, werden bereits im Jahr 2018 zusätzliche Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 1,15 Mrd. Euro zur Verfügung gestellt.
  • Die innere Sicherheit wird gestärkt durch zusätzliche Mittel und mehr Personal. Schon in diesem Jahr werden die Ausgaben weiter erhöht. Im Vergleich zu 2017 steigen die Ausgaben um mehr als 0,6 Mrd. Euro (+14 %) und überschreiten damit erstmals die Summe von 5 Mrd. Euro.

Die neue Bundesregierung nimmt die internationale Verantwortung Deutschlands für Sicherheit und Entwicklung an.

Es werden zusätzliche Mittel für Verteidigung sowie Krisenprävention, Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe zur Verfügung gestellt:

  • Die für den Verteidigungshaushalt vorgesehenen Ausgaben werden deutlich erhöht und liegen im Jahr 2018 bei 38,5 Mrd. Euro und damit rund 1,5 Mrd. Euro über dem Verteidigungshaushalt 2017. In 2019 steigen die Ausgaben weiter an auf 41,5 Mrd. Euro. Unter Berücksichtigung der Auswirkungen der aktuellen Tarifrunde und deren Übertragung auch auf den Beamtenbereich kommen noch einmal weitere 875 Mio. Euro hinzu.
  • Auch die Aufwendungen für Entwicklungszusammenarbeit und Humanitäre Hilfe werden weiter ausgebaut. Der Etat des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung steigt im Jahr 2018 auf rund 9,4 Mrd. Euro an. Dies entspricht einem Aufwuchs von 741 Mio. Euro gegenüber dem ersten Regierungsentwurf 2018 und von 978 Mio. Euro gegenüber 2017. Die Ausgaben für die Humanitäre Hilfe in der Zuständigkeit des Auswärtigen Amtes steigen um 294 Mio. Euro auf rund 1,5 Mrd. Euro.