Navigation

zur Suche

Sie sind hier:

08.07.2020

EU-Kommission erteilt grünes Licht für den Wirtschaftsstabilisierungsfonds

Die EU-Kommission hat heute dem zentralen Regelwerk zur Gewährung und Durchführung von Stabilisierungsmaßnahmen durch den Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) zugestimmt.

Die EU-Kommission hat heute dem zentralen Regelwerk zur Gewährung und Durchführung von Stabilisierungsmaßnahmen durch den Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) zugestimmt. Rekapitalisierungsmaßnahmen des WSF bis zu einem Volumen von 250 Mio. Euro sowie WSF-Garantien müssen nun nicht mehr einzeln bei der EU-Kommission angemeldet werden. Die Anträge können beim Bundeswirtschaftsministerium gestellt werden.

Die Bundesregierung tut alles dafür, dass Deutschland mit voller Kraft aus der Krise kommt. Viele Maßnahmen laufen bereits erfolgreich. Jetzt gibt es von der EU-Kommission grünes Licht für den Wirtschaftsstabilisierungsfonds, der ein wichtiger Baustein im Hilfsprogramm der Bundesregierung ist. Der Fonds ist mit der nötigen Finanzkraft ausgestattet, um unsere Volkswirtschaft, Arbeitsplätze und Unternehmen zu schützen. Das sind gute Nachrichten für alle Unternehmen, die durch die Corona-Krise unverschuldet in Schwierigkeiten geraten sind, und ihre Beschäftigten.Olaf Scholz, Bundesminister der Finanzen

Mit dem grünen Licht aus Brüssel können wir nun den Wirtschaftsstabilisierungsfonds schnell an den Start bringen. Damit können wir insbesondere größeren Unternehmen, Familienunternehmen und Mittelständlern noch besser durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie helfen. Denn wir müssen die Substanz unserer Wirtschaft erhalten, wenn wir Wohlstand und Beschäftigung in Deutschland sichern wollen. Der Wirtschaftsstabilisierungsfonds gibt uns dafür wertvolle Instrumente. Der Europäischen Kommission danke ich herzlich für die Unterstützung und konstruktive Zusammenarbeit.Peter Altmaier, Bundesminister für Wirtschaft und Energie

Der WSF dient der Stabilisierung von Unternehmen der Realwirtschaft, die in Folge der Corona-Pandemie unverschuldet in Schwierigkeiten geraten sind und für die andere Hilfsmaßnahmen nicht greifen oder nicht ausreichen. Auch viele mittelständische Unternehmen fallen in den Anwendungsbereich des WSF. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch kleinere Unternehmen Zugang zum Fonds erhalten.

Durch schnelle, zielgerichtete und zeitlich begrenzte Stabilisierungsmaßnahmen mit einem Gesamtvolumen von bis zu 600 Milliarden Euro soll der WSF langfristige volkswirtschaftliche und soziale Folgen der Pandemie abwenden. Bis zu 400 Milliarden Euro sind für die Absicherung von Verbindlichkeiten durch Garantien des Bundes vorgesehen. Zudem stärkt der WSF mit bis zu 100 Milliarden Euro das unternehmerische Eigenkapital durch Maßnahmen der Rekapitalisierung. Auf diese Weise hilft der Fonds den Unternehmen, ihre Kapitalbasis zu stärken und Liquiditätsengpässe zu überwinden. Weitere 100 Milliarden Euro sind zur Refinanzierung des ebenfalls zur Krisenbewältigung eingesetzten KfW-Sonderprogramms vorgesehen.

Die Bundesregierung hatte das Gesetz zur Errichtung des WSF am 24. März 2020 als Beihilferegelung bei der EU-Kommission notifiziert und in der Folge konkretisiert, nachdem die Kommission mit der Erweiterung des Befristeten Rahmens für staatliche Beihilfen zur Stützung der Wirtschaft die Voraussetzung für die Durchführungsverordnung geschaffen hat.

Die für die Antragsbearbeitung und -entscheidungen erforderlichen Rechtsverordnungen zum WSF werden in Kürze veröffentlicht.

Über die Stabilisierungsmaßnahmen des WSF entscheidet grundsätzlich das Bundesministerium der Finanzen im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie ist für interessierte Unternehmen Ansprechpartner für alle Fragen rund um den WSF und zuständig für die Prüfung der Anträge.

Weitere Informationen rund um den WSF sowie zur Antragstellung finden Sie unter www.wsf.bmwi.de.