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21.06.2021

Öffentliche Finanzen

Pressemitteilung zur Stellungnahme des unabhängigen Beirats des Stabilitätsrats

Auf seiner Sitzung am 21. Juni 2021 befasst sich der Stabilitätsrat mit der erwarteten Entwicklung der Staatsfinanzen bis zum Jahr 2025. Hierzu legt der Stabilitätsrat Projektionen der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung und der Entwicklung der öffentlichen Haushalte (Fiskalprojektion) vor. Um die Unabhängigkeit zu sichern, ist dem Stabilitätsrat ein unabhängiger Beirat zugeordnet, der diese Projektionen kommentiert und zur Frage der Einhaltung der Obergrenze für das gesamtstaatliche Finanzierungsdefizit Stellung nimmt.

Der Beirat stellt zur gesamtwirtschaftlichen Projektion fest: Die zugrunde gelegte Januar-Prognose ist veraltet. Zwischenzeitlich zeichnet sich eine deutlich günstigere Entwicklung ab. Dies gilt auch für die Einschätzung des Produktionspotenzials. Bereits die Frühjahrsprojektion der Bundesregierung fällt spürbar günstiger aus. Insbesondere für die kommenden Jahre erwarten einzelne Institutionen deutlich höhere Bruttoinlandsprodukt (BIP)-Zuwachsraten. Der Beirat bewertet aus heutiger Sicht auch die Frühjahrsprognose der Bundesregierung als eher vorsichtig angesetzt.

Zur Fiskalprojektion stellt der Beirat fest: Die vorgelegte Fiskalprojektion berücksichtigt zahlreiche aktuellere Informationen nicht. Bei gegebener Fiskalpolitik erwartet der Beirat insbesondere im laufenden Jahr aber auch in den kommenden Jahren niedrigere Staatsdefizite. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) schätzt im Stabilitätsprogramm für den Gesamtstaat im Jahr 2021 ein sehr hohes Defizit von 9 % des BIP. Gegenüber dem Vorjahr würde es sich damit praktisch verdoppeln. Bis zum Jahr 2025 wird sich das Defizit dann gemäß der Fiskalprojektion vollständig zurückbilden (s. Abb. 1 und 2). Das strukturelle Defizit fällt angesichts des ungünstigen Konjunktureinflusses insbesondere in den Anfangsjahren geringer aus. Die strukturelle Defizitquote geht gemäß der Schätzung des BMF bis zum Jahr 2024 deutlich zurück und hält ab dann die Obergrenze (gemäß § 51 Abs. 2 HGrG) von 0,5 % des BIP wieder ein.

Abb. 1 zeigt die erwartete Entwicklung des gesamtstaatlichen Finanzierungssaldos im Vergleich zur Projektion vom Herbst 2019. Der kumulative Rückgang des gesamtstaatlichen Finanzierungssaldos seit Ausbruch der Covid-19-Pandemie (graue Fläche) ist ein grobes Maß für die vom Stabilitätsrat erwartete, aus der Pandemie resultierende gesamte Belastung der öffentlichen Finanzen. Im Zeitraum bis 2023 ergibt sich auf Basis der von der Bundesregierung vorgelegten Projektion insgesamt eine Belastung durch die Pandemie sowie zwischenzeitlicher sonstiger Maßnahmen in einer Größenordnung von in etwa 650 Mrd. €.

Die vollständige Pressemitteilung mit allen Abbildungen finden Sie hier: Pressemitteilung zur Stellungnahme des unabhängigen Beirats des Stabilitätsrats [pdf, 676KB] .