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18.08.2021

Öffentliche Finanzen

Klima- und Umweltziele leiten die zukunftsorientierte Subventionspolitik der Bundesregierung

Bundeskabinett beschließt 28. Subventionsbericht

  • Nummer 22

Das Bundeskabinett hat heute den Bericht der Bundesregierung über die Entwicklung der Finanzhilfen des Bundes und der Steuervergünstigungen für die Jahre 2019 bis 2022 beschlossen. Der 28. Subventionsbericht macht deutlich: Die Subventionspolitik ist zentraler Bestandteil der zukunftsorientierten Finanzpolitik der Bundesregierung. Durch eine klare inhaltliche Schwerpunktsetzung geben die subventionspolitischen Maßnahmen wichtige Impulse, um Klima- und Umweltschutz voranzubringen, die Zukunfts- und Innovationsfähigkeit der Wirtschaft zu stärken, die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie zu bewältigen und den sozialen Ausgleich zu fördern.

Subventionen fördern Klima- und Umweltschutz

Der 28. Subventionsbericht wird durch die Maßnahmen zur Erreichung der klima- und umweltpolitischen Ziele der Bundesregierung geprägt. So werden unter anderem die Beschlüsse zur Erreichung der Klimaziele 2030 und zum Klimaschutz-Sofortprogramm gemäß ihrer Priorität gefördert. Entsprechend steigt das Volumen der Finanzhilfen und Steuervergünstigungen des Bundes von 24,6 Mrd. Euro im Jahr 2019 auf 47,2 Mrd. Euro im Jahr 2022.

Maßgeblich für den Anstieg sind die Finanzhilfen, die vor allem auf Grundlage der Beschlüsse der Bundesregierung zur Erreichung der Klimaziele 2030 und zum Klimaschutz-Sofortprogramm 2022 um rund 19,4 Mrd. Euro ansteigen. Damit werden zwei Drittel des Volumens der Finanzhilfen für klima- und umweltfreundliche Maßnahmen bereitgestellt: Für das Jahr 2021 weisen Finanzhilfen mit einem veranschlagten Finanzvolumen von insgesamt 16,2 Mrd. Euro einen klaren Bezug zu den in der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie verankerten Umwelt- und Klimaschutzzielen auf.

Die Subventionspolitik der Bundesregierung geht von dem Grundsatz aus, dass Subventionen als Anpassungshilfen nur befristet und übergangsweise gewährt werden sollen. Dem tragen auch die neu beschlossenen Klimaschutzmaßnahmen Rechnung. Es werden zunächst Anreize für klimafreundliches Verhalten und Investitionen gesetzt, die mit der Zeit aber durch klare Regeln flankiert und teilweise abgelöst werden sollen. Die bedeutendsten neu eingeführten Finanzhilfen sind die Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude sowie die Zuschüsse für die Anschaffung von Nutzfahrzeugen und Bussen mit klimaschonenden Antrieben. Außerdem wurden die Zuschüsse zum Kauf elektrisch betriebener Fahrzeuge und zur Errichtung von Ladeinfrastruktur erhöht.

Die auf den Bund entfallenden Steuervergünstigungen steigen von 16,3 Mrd. Euro im Jahr 2019 auf 19,6 Mrd. Euro im Jahr 2022. Hier wirkt sich unter anderem die erhöhte Inanspruchnahme der steuerlichen Begünstigung von Elektro- und extern aufladbaren Hybridelektrofahrzeugen und der bis Ende 2022 befristet eingeführte ermäßigte Umsatzsteuersatz auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen aus. Diese Maßnahme trägt auch zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Pandemie bei.

Neben dem Schwerpunkt auf Klima- und Umweltschutz stärkt die Bundesregierung die Zukunfts- und Innovationsfähigkeit der deutschen Wirtschaft und fördert den sozialen Ausgleich. So liegen weitere zentrale Förderschwerpunkte in den Bereichen Digitalisierung und Wohnungsbau. Forschung und Entwicklung werden durch Einführung einer steuerlichen Forschungszulage mit zusätzlichen 1,0 Mrd. Euro im Jahr 2022 gefördert. Im Bereich Digitalisierung werden die Mittel für den Ausbau von Breitband- und Gigabitnetzen und für eine flächendeckende Mobilfunkversorgung von 285 Mio. Euro im Jahr 2019 auf geplante 1,58 Mrd. Euro im Jahr 2022 angehoben. Auch die Subventionen für das Wohnungswesen steigen im Berichtszeitraum deutlich von 2,8 Mrd. Euro im Jahr 2019 auf voraussichtlich 8,3 Mrd. Euro im Jahr 2022. Maßgeblich hierfür ist eine erhebliche Aufstockung der Förderung von Maßnahmen der Energieeffizienz und erneuerbarer Energie im Gebäudebereich und der Bundesmittel für den sozialen Wohnungsbau.

Gezielter Klima- und Umweltschutz durch Vermeidung von schädlichen Subventionen

Zu einer umwelt- und klimafreundlichen Ausgestaltung des Steuer- und Abgabensystems gehört auch die Vermeidung von Subventionen mit umwelt- und klimaschädlicher Wirkung. Daher hat die Bundesregierung im Klimaschutz-Sofortprogramm 2022 beschlossen, dass der Fortbestand von Steuervergünstigungen mit umwelt- und klimaschädlichen Nebenwirkungen auf Basis vorliegender Evaluierungsergebnisse überprüft wird. Zudem wird die Bundesregierung einen Vorschlag für eine umfassende Reform der Abgaben, Umlagen und Steuern im Energiesystem vorlegen. Im Zuge einer Nachhaltigkeitsprüfung werden alle Subventionen – alte und neue – auf Basis des Ziel- und Indikatorensystems der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie aus unterschiedlichen nachhaltigkeitsrelevanten Perspektiven untersucht.

Umfang und Gegenstand des Subventionsberichts

Der Subventionsbericht dient dazu, Bundestag und Bundesrat im Zeitrahmen der Haushaltsaufstellung zu informieren. Daher werden im 28. Subventionsbericht nur solche Maßnahmen berücksichtigt, die auch für den Bundeshaushalt 2022 noch Relevanz haben. Die Maßnahmen der Bundesregierung zur Überwindung der Corona-Pandemie wurden überwiegend zeitlich befristet und sind zu einem erheblichen Teil bereits ausgelaufen. Die vom Bundeskabinett am 21. Juli 2021 beschlossenen Sofortmaßnahmen in Höhe von 400 Mio. Euro (Bundesanteil) für die vom Hochwasser betroffenen Regionen werden ebenso als temporäre Maßnahmen eingestuft.