Das Bundeskabinett hat am 16. März 2022 den Zweiten Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2022 sowie die Eckwerte des Regierungsentwurfs des Bundeshaushalts 2023 und des Finanzplans bis 2026 beschlossen.
Die deutsche Wirtschaft steht vor erheblichen Zukunftsaufgaben in den Bereichen Klimaschutz und Digitalisierung. Mit Auslaufen der Corona-Pandemie geht es nun darum, aus dem finanzpolitischen Krisenbekämpfungsmodus in den finanzpolitischen Gestaltungsmodus zu wechseln, um – wie im Koalitionsvertrag vereinbart – in den Feldern des Klimaschutzes, aber ebenso in der Digitalisierung, der Bildung und Forschung und im Bereich der Infrastruktur die notwendigen Investitionen vorzunehmen. Damit wird der Umbau der deutschen Volkswirtschaft zu einer nachhaltigen, klimaneutralen und digitalen Volkswirtschaft gemeistert.
„In Zeiten hoher Unsicherheit ist es wichtig, Stabilität zu sichern, Handlungsfähigkeit zu bewahren und Wachstumskräfte zu stärken. Mit dem vorgelegten Entwurf für den Bundeshaushalt 2022, den Eckwerten für 2023 und dem Finanzplan bis 2026 leisten wir einen Beitrag, diese Ziele zu erreichen.
Die geplante Neuverschuldung im 2. Regierungsentwurf wird nicht überschritten, obwohl neue Ausgaben berücksichtigt werden mussten. Um den Transformationsprozess zu beschleunigen, verstetigen wir zudem die Investitionsausgaben auf einem Rekordniveau von rd. 51 Mrd. € jährlich. Gleichzeitig entlasten wir Bürgerinnen und Bürger durch Steuersenkungen und die Abschaffung der EEG-Umlage.
Mit diesem voraussichtlich letzten Pandemiehaushalt wollten wir bereits Fortschritte auf dem Weg zur finanzpolitischen Normalität erreichen. Der Ukrainekrieg begründet nun neuen Handlungsbedarf, den wir mit einem Ergänzungshaushalt abbilden werden.“
Bundesfinanzminister Christian Lindner
Im zweiten Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2022 sind die weiterhin hohen Mehrbelastungen wegen der Corona-Pandemie, das Energie-Entlastungspaket sowie wichtige Investitionen u.a. in die wirtschaftliche Transformation, in die Dekarbonisierung, in die Bildung und in die Digitalisierung abgebildet. Nach Abschluss der nun anstehenden parlamentarischen Beratung des Entwurfs kann die vorläufige Haushaltsführung beendet werden.
Rückkehr zu nachhaltigem wirtschaftlichen Wachstumspfad ermöglichen
Die oberste Priorität der Bundesregierung im laufenden Haushaltsjahr besteht weiterhin darin, den negativen Auswirkungen der Corona-Pandemie mit einer unterstützenden Finanzpolitik entschlossen und zielgerichtet entgegenzutreten und einen schnellen und nachhaltigen wirtschaftlichen Wachstumspfad zu ermöglichen. So ist auch der zweite Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2022 weiterhin geprägt von Maßnahmen sowohl zur Bekämpfung der gesellschaftlichen, sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise, als auch zur Flankierung der wirtschaftlichen Stabilisierung und Erholung in Deutschland. Die Bundesregierung hat insbesondere die umfassenden Coronahilfen für Unternehmen und Soloselbständige bis Ende Juni 2022 verlängert. Hinzu kommen zahlreiche steuerliche (z.B. im Vierten Corona-Steuerhilfegesetz) und weitere Erleichterungen und erhebliche Zuschüsse an die Sozialversicherungen, um deren Beitragssätze zu stabilisieren und damit günstige Rahmenbedingungen für die Betriebe und für die Arbeitnehmer*innen zu schaffen. Obwohl in erheblichem Umfang weitere Maßnahmen zur Pandemiebewältigung erforderlich sind, bleibt die Neuverschuldung auf dem Stand des ersten Regierungsentwurfs bei knapp unter 100 Mrd. Euro. Flankierend leistet die Bundesregierung insbesondere erhebliche Zuschüsse an den Gesundheitsfonds, um den Beitragssatz zur Gesetzlichen Krankenversicherung zu stabilisieren und damit günstige Rahmenbedingungen für die Betriebe und für die Arbeitnehmer*innen in der aktuellen Phase der Pandemie zu schaffen.
Zukunftsinvestitionen vorantreiben – insbesondere Finanzierung der Energiewende
Die Bundesregierung setzt mit dem zweiten Regierungsentwurf 2022 und den Eckwerten für den Bundeshaushalt 2023 und den Finanzplan bis 2026 die Zukunftsinvestitionen, zuvorderst in den Bereichen Klimaschutz, Digitalisierung, Bildung und Forschung, fort. Die Investitionsausgaben bleiben auf Rekordniveau und werden über den Finanzplanungszeitraum bei rund 51 Mrd. Euro jährlich verstetigt. Ein Fokus liegt auf den Verkehrsinvestitionen, die auf rund 20,5 Mrd. Euro im Jahr 2026 ansteigen. Dabei wird mehr Geld in die Schiene investiert als in die Straße.
Insbesondere im Bereich des Klimaschutzes und der Transformation wird der finanzpolitische Nachholbedarf in Bezug auf die Investitionstätigkeit aufgelöst, damit sich die Wachstumskräfte und vor allem die private und die öffentliche Investitionstätigkeit zu voller Stärke und vor allem nachhaltig entfalten können. Öffentliche Investitionen zielen insbesondere darauf, unternehmerische Zukunftsausgaben zu aktivieren und die technologische Kreativität zu stärken. In diesem Umfeld kann es Unternehmen gelingen, die Technologieführerschaft in CO2-neutralen Produktionsverfahren und klimafreundlichen Produkten zu erlangen.
Dazu hat die Bundesregierung mit dem zweiten Nachtragshaushalt 2021 eine zusätzliche Zuführung an das Sondervermögen „Energie und Klimafonds“ (EKF) in Höhe von 60 Mrd. Euro bereitgestellt. Diese Mittel tragen dazu bei, zusätzliche wirtschaftliche Impulse zu setzen, durch die die pandemiebedingte Investitionszurückhaltung aufgelöst werden soll. Zudem wird der EKF zu einem Klima- und Transformationsfonds weiterentwickelt und die Zweckbindung der mit dem zweiten Nachtragshaushalt 2021 zusätzlich zugeführten Mittel gesetzlich verankert. Damit wird eine stärkere Ausrichtung auf die Klimaschutzziele des Klimaschutzgesetzes ermöglicht, um so die Transformation Deutschlands zur Klimaneutralität voranzutreiben. Die Programmausgaben des EKF belaufen sich auf rund 158 Mrd. Euro bis 2025. Die Planungen für das Jahr 2026 sehen auf der Basis des Eckwertebeschlusses Programmausgaben in Höhe von weiteren 45 Mrd. Euro vor. Somit werden dem EKF zwischen 2022 und 2026 insgesamt mehr als 200 Mrd. Euro bereitgestellt.
Den klimagerechten sozialen Wohnungsbau stärken
Ein besonderer Schwerpunkt der Bundesregierung wird der Ausbau des klimagerechten sozialen Wohnungsbaus sein. Die Bundesregierung wird die Mittel hierfür erheblich aufstocken und die Länder damit umfangreich unterstützen. Für das Jahr 2022 sind 2 Mrd. Euro Finanzhilfen an die Länder als Programmmittel vorgesehen. Insgesamt sind im Zeitraum von 2023 bis 2026 12,5 Mrd. Euro Finanzhilfen für die Länder als Programmmittel eingeplant.
Auswirkungen des Ukraine-Krieges abmildern – Humanitäre Hilfe leisten
Hinzu kommen aktuell die Auswirkungen des Angriffs Russlands auf die Ukraine, deren volles Ausmaß noch nicht bezifferbar ist. Die Bundesregierung stellt bereits jetzt 1 Mrd. Euro für internationale Maßnahmen der humanitären Hilfe, der Krisenbewältigung und Ernährungssicherheit im Zusammenhang mit dem Angriff Russlands auf die Ukraine bereit. Darüber hinaus sichert die Bundesregierung Gasreserven im Umfang von 1,5 Mrd. Euro, um die Energiesicherheit in Deutschland zu gewährleisten und um die Abhängigkeit von russischen Erdgaslieferungen zu verringern.
Darüber hinaus wird die Bundesregierung in Kürze einen sog. Ergänzungshaushalt in die parlamentarischen Beratungen zum Bundeshaushalt 2022 einbringen. Damit werden wir die Mittel bereitstellen, die notwendig sind, um die finanziellen Auswirkungen des Kriegs in der Ukraine abzumildern.
Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen sicherstellen
Eine nachhaltige Transformation der Wirtschaft kann nur gelingen, wenn durch eine solide Haushaltspolitik die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen sichergestellt ist. Die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den Bundeshaushalt sowie die aus der unterstützenden Finanzpolitik resultierenden Belastungen machen es im Haushaltsjahr 2022 weiterhin erforderlich, die Ausnahmeregelung für außergewöhnliche Notsituationen nach Artikel 115 Absatz 2 Satz 6 Grundgesetz in Anspruch zu nehmen.
Der zweite Regierungsentwurf 2022 ist ein wesentlicher Schritt, um zur Einhaltung der regulären Kreditobergrenze ab dem Jahr 2023 zurückzukehren. Dieses Ziel ist in den vorliegenden Eckwerten abgebildet: Die in den Krisenjahren erhebliche Nettokreditaufnahme wird in 2023 auf weniger als 10 Mrd. Euro reduziert. Auch in den weiteren Finanzplanjahren bis 2026 werden die Vorgaben der Schuldenregel eingehalten. Dies ist insbesondere für die jüngeren Generationen in Deutschland ein wichtiges Signal. Nur mit der Rückkehr zu einem langfristig tragfähigen Niveau der Verschuldung kann die Finanzpolitik auch langfristig die erforderliche Handlungsfähigkeit sichern, die notwendig ist, um innovative und investive Impulse zu setzen.
Eckwerte | ||||||
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Vorl. Ist 2021 | 2. RegE 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 | |
in Mrd. Euro | ||||||
Ausgaben | 557,1 | 457,6 | 412,7 | 415,7 | 416,9 | 423,1 |
| 45,8 | 50,8 | 51,0 | 50,9 | 51,2 | 51,4 |
Einnahmen | 557,1 | 457,6 | 412,7 | 415,7 | 416,9 | 423,1 |
| 313,5 | 332,5 | 350,0 | 363,5 | 376,9 | 390,8 |
Nettokreditaufnahme | 215,4 | 99,7 | 7,5 | 10,6 | 11,8 | 13,7 |
Mit den im Eckwertebeschluss festgelegten Einzelplanplafonds verfügen die Ressorts nunmehr über den verlässlichen Finanzrahmen, um die Fülle der neuen Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag im Rahmen ihrer Eckwerte weiter voranzutreiben und umzusetzen. Dies trägt auch dem im Koalitionsvertrag vereinbarten Grundprinzip Rechnung, dass zur Einhaltung der grundgesetzlichen Schuldenregel einerseits und zur Schaffung finanzieller Spielräume für neue Maßnahmen des Koalitionsvertrags andererseits in den Einzelplänen Umschichtungen und Neupriorisierungen vorgenommen werden müssen.