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12.05.2022

Steuern

Lindner: „Steuerschätzung ist Momentaufnahme in Zeiten hoher Unsicherheit“

Ergebnisse der 162. Steuerschätzung

  • Nummer 15

Den Ergebnissen der 162. Steuerschätzung zufolge entwickeln sich die Steuereinnahmen für Bund, Länder und Kommunen besser als noch in der November-Schätzung erwartet. Die Fortsetzung der Erholung am Arbeitsmarkt sowie die im Vergleich zum Vorjahr deutlich geringere Kurzarbeit schlagen sich in den Lohnsteuereinnahmen nieder. Zugleich ist die aktuelle Prognose jedoch im aktuellen Umfeld durch hohe wirtschaftliche Unsicherheit geprägt. Zudem wurden die umfangreichen Entlastungsmaßnahmen der Bundesregierung in der Schätzung nicht berücksichtigt. Die Steuereinnahmen bis einschließlich 2026 liegen im Vergleich zur Schätzung im November 2021 durchschnittlich jährlich um rund 44 Mrd. Euro höher.

„Die aktuelle Steuerschätzung kommt in einer Phase hoher Unsicherheit. Die wirtschaftlichen Folgen des russischen Angriffskrieges sind nach wie vor nicht absehbar. Energie und Rohstoffe haben sich seit Kriegsbeginn noch einmal drastisch verteuert. Die Entwicklung der Zinsausgaben ist ungewiss. Außerdem spüren wir nach wie vor die Auswirkungen der Pandemie. Die aktuelle Steuerschätzung kann daher nur eine Momentaufnahme sein. In einer solchen Situation gilt es, die richtigen Prioritäten zu setzen. Dies tun wir, indem wir Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen entlasten. Der überwiegende Teil der Mehreinnahmen wird an die Menschen zurückgegeben. Die Steuerschätzung konnte diese Entlastungen nicht berücksichtigen. Es gibt jedenfalls keinen Anlass und auch keinen Spielraum für neue Ausgabenprogramme. Klar ist auch: An Mehreinnahmen, die sich aus der gestiegenen Inflation ergeben, darf der Staat sich nicht bereichern. Daher werde ich im Herbst einen Vorschlag vorlegen, um die Wirkungen der kalten Progression auszugleichen.“ Bundesfinanzminister Christian Lindner

Ergebnisse der Steuerschätzung

Auf Basis der unten aufgeführten Annahmen werden die Steuereinnahmen insgesamt in allen Schätzjahren höher ausfallen als noch in der Steuerschätzung vom November 2021 prognostiziert.

Die Differenz zum Ergebnis der November-Steuerschätzung resultiert nahezu vollständig aus Schätzabweichungen. Diese ergeben sich aus einer deutlich verbesserten Ausgangsbasis bei den Steuereinnahmen im Jahr 2021 und der guten Entwicklung der Steuereinnahmen im ersten Quartal 2022. Aus der projizierten Entwicklung der einschlägigen gesamtwirtschaftlichen Eckwerte und Bemessungsgrundlagen sind vor allem für die nächsten Jahre höhere Steuereinnahmen zu erwarten als im November 2021 prognostiziert.
Die finanziellen Auswirkungen der gegenüber der Schätzung vom November 2021 neu einbezogenen Steuerrechtsänderungen, die wie üblich nur die bereits ratifizierten Gesetze enthalten, erklären dagegen nur einen sehr geringen Anteil der Abweichungen. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass die vom Bundeskabinett beschlossenen umfangreichen steuerlichen Entlastungsmaßnahmen, die sich noch im Gesetzgebungsverfahren befinden, die Steuereinnahmen, insbesondere in diesem Jahr, deutlich gegenüber den vorgelegten Ergebnissen mindern werden. Dies gilt auch für die Folgejahre. Die dadurch verursachten Steuermindereinnahmen werden in diesem Jahr größtenteils beim Bund anfallen. In der Haushaltsplanung finden diese Maßnahmen im Rahmen der Vorsorge Berücksichtigung.

Die Ergebnisse der Steuerschätzung für die Jahre 2022 bis 2026 werden in Anlage 1 [pdf, 155KB] differenziert nach Bund, Ländern, Gemeinden und EU aufgeführt. Anlage 2 [pdf, 152KB] stellt die Abweichungen zwischen den Ergebnissen der aktuellen Steuerschätzung und der letzten Steuerschätzung vom November 2021 dar. Die gegenüber der vorangegangenen Schätzung vom November 2021 neu berücksichtigten Gesetze und sonstigen Regelungen sind in der Fußnote 1 zu Anlage 2 dargestellt.

Ergebnis der 162. Sitzung des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“ vom Mai 2022 BildVergroessern

Grundlagen der Steuerschätzung

Der Steuerschätzung liegen die gesamtwirtschaftlichen Eckwerte der Frühjahrsprojektion 2022 der Bundesregierung zugrunde (s. Tabelle 1). Die Bundesregierung erwartet hiernach für dieses Jahr, insbesondere aufgrund des Kriegs in der Ukraine und seiner wirtschaftlichen Folgen, einen merklich geringeren Anstieg des realen Bruttoinlandsprodukts als noch in der Herbstprojektion 2021, die der Steuerschätzung im November zugrunde lag, unterstellt. Gleichzeitig fiel das BIP-Wachstum im letzten Jahr etwas stärker aus als in der Herbstprojektion erwartet. Damit wird auf einem höheren Ausgangsniveau als in der November-Steuerschätzung aufgesetzt. Zudem wird die Preisentwicklung deutlich stärker ausfallen als in der Herbstprojektion angenommen. Beide Effekte führen dazu, dass das für 2022 erwartete Niveau des nominalen Bruttoinlandsprodukts – welches für die Steuerschätzung besonders relevant ist – damit ungefähr demjenigen entspricht, welches bei der letzten Schätzung unterstellt wurde. Dabei wird der private Konsum wesentlicher Treiber der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung sein, gestützt auch durch eine fortgesetzt positive Arbeitsmarktentwicklung. Für das nächste Jahr wird dann ein deutlich kräftigerer Zuwachs der Wirtschaftsleistung erwartet als im Herbst prognostiziert, v.a. da positive Impulse aus der Industrie aufgrund des Krieges und pandemiebedingter Lieferengpässe später erfolgen dürften als damals unterstellt. In den Jahren 2024 bis 2026 wird in der Frühjahrsprojektion von einer ähnlichen Dynamik ausgegangen wie in der Herbstprojektion. Insgesamt ergibt sich für die Jahre ab 2023 ein Niveau der für die Steuerschätzung relevanten gesamtwirtschaftlichen Bemessungsgrundlagen und Fortschreibungsgrößen, wie insbesondere der Bruttolöhne und -gehälter sowie der Unternehmens- und Vermögenseinkommen, oberhalb der Annahmen aus der November-Schätzung.

Tabelle 1: Entwicklung nominaler Kenngrößen im Schätzzeitraum

Veränderung gegenüber Vorjahr in Prozent

2022

2023

2024

2025

2026

Bruttoinlandsprodukt

+6,3+5,2+2,6+2,6+2,6

Bruttolöhne u. -gehälter

+5,3+4,0+2,6+2,6+2,6

Unternehmens- und Vermögenseinkommen

+4,5+7,8+3,0+2,6+3,0

Die Steuerschätzung geht vom geltenden Steuerrecht aus. In die Steuerschätzung wurden daher die fiskalischen Auswirkungen der vom Bundeskabinett beschlossenen umfangreichen steuerlichen Entlastungsmaßnahmen, die sich noch im Gesetzgebungsverfahren befinden, nicht einbezogen (Viertes Corona-Steuerhilfegesetz, Zweites Gesetz zur Änderung der Abgabenordnung und des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung, Steuerentlastungsgesetz 2022, Energiesteuersenkungsgesetz, Siebtes Gesetz zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes, Sofortzuschlags- und Einmalzahlungsgesetz; s. Tabelle 2).

Diese Maßnahmen werden in der Haushaltsplanung im Rahmen der Vorsorge berücksichtigt.

Tabelle 2: Gegenwärtige Schätzung der fiskalischen Auswirkungen der nicht einbezogenen laufenden Gesetzgebungsvorhaben

in Mrd. Euro

2022

2023

2024

2025

2026

Bund

-16,71

-2,84

-4,06

-2,86

-1,87

Länder

-2,1

-3,72

-2,90

-2,75

-1,84

Gemeinden

-3,11

-1,87

-2,40

-1,66

-0,41

Steuereinnahmen insgesamt

-21,92

-8,43

-9,36

-7,27

-4,12

Daneben sind weitere Gesetzgebungsvorhaben in Planung, die voraussichtlich das Aufkommen der Steuereinnahmen zusätzlich verringern werden und für die im Bundeshaushalt ebenfalls entsprechend Vorsorge getroffen werden muss.

Ergebnis der Steuerschätzung Mai 2022 gegenüber der Steuerschätzung November 2021 BildVergroessern