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27.07.2022

Nachhaltigkeit

Klima- und Transformationsfonds: In Klimaneutralität und Versorgungssicherheit investieren – Menschen und Betriebe entlasten

Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf des Wirtschafts- und Finanzplans des Sondervermögens „Klima- und Transformationsfonds“ für das Jahr 2023 sowie den Finanzplan des Sondervermögens „Klima- und Transformationsfonds“ bis 2026 beschlossen.

  • Nummer 19

„Das Sondervermögen ist ein zentrales Finanzierungsinstrument, um Menschen und Betriebe bei der wirtschaftlichen Modernisierung zu unterstützen. Aus dem Klima- und Transformationsfonds finanzieren wir die Umstellung der Energieversorgung, die Dekarbonisierung unserer Industrie, aber auch die Sanierung von Gebäuden, den Aufbau der Wasserstoffwirtschaft und Fortschritte bei der Elektromobilität. Wir stellen allerdings Förderungen um: Zum Beispiel konzentrieren wir uns auf die Sanierung von Gebäuden und setzen Mittel so ein, dass mit ihnen mehr erreicht werden kann. Bei der Elektromobilität unterstützen wir den Aufbau von Ladeinfrastruktur. Die Subventionierung von Fahrzeugen hingegen werden wir beenden. Mit dem Fonds bewirken wir noch mehr: Er dient dazu, Menschen und Betriebe direkt von steigenden Preisen zu entlasten. Seit dem 1. Juli dieses Jahres wird die Förderung erneuerbarer Energien vollständig aus dem KTF finanziert. Wir leisten so einen entschiedenen Beitrag, damit Energie in Zeiten steigender Preise bezahlbar bleibt.“ Bundesfinanzminister Christian Lindner

Mit der Weiterentwicklung des „Energie- und Klimafonds“ (EKF) zum „Klima- und Transformationsfonds“ (KTF) wurde der Zweck des Sondervermögens angepasst, um eine bessere und flexiblere Ausrichtung auf die Klimaschutzziele des Klimaschutzgesetzes zu ermöglichen. Daneben wird der Fokus auf Maßnahmen gesetzt, die dazu dienen, die Transformation Deutschlands voranzutreiben. Über das Sondervermögen werden umfangreiche zusätzliche Mittel für die Förderung einer umweltschonenden, zuverlässigen und bezahlbaren Energieversorgung und für den Klimaschutz bereitgestellt.

Mit rund 35,4 Mrd. € liegen die geplanten Programmausgaben im Jahr 2023 um 7,4 Mrd. € über den Soll-Ausgaben des Jahres 2022 (rund 27,9 Mrd. €). Eine besondere Bedeutung kommt der Bundesförderung im Gebäudebereich (BEG) als größtem Einzelposten mit rund 16,9 Mrd. € zu. Für die Weiterentwicklung der Elektromobilität inklusive des Ausbaus der Ladeinfrastruktur stehen Finanzmittel i.H.v. rund 5,6 Mrd. € zur Verfügung. Der Aufbau der Wasserstoffindustrie wird insgesamt mit rund 4 Mrd. € gefördert. Darüber hinaus sind Entlastungen für besonders energieintensive Unternehmen in Höhe von rund 2,6 Mrd. € veranschlagt (Strompreiskompensation).

Die EEG-Förderung wird ab 1. Juli 2022 vollständig aus Bundesmitteln finanziert. Aufgrund gestiegener Vermarktungserlöse des in den geförderten Anlagen erzeugten Stroms sind im Jahr 2023 voraussichtlich keine Zuschüsse aus Bundesmitteln an das EEG-Konto erforderlich. Diese Entlastung für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen beläuft sich jedoch im Finanzplanungszeitraum bis 2026 auf über 35,5 Mrd. €.

Der KTF finanziert sich im Jahr 2023 aus eigenen Einnahmen in Höhe von rund 19,5 Mrd. € sowie der Verwendung der ihm zu Verfügung stehenden Rücklage. Zudem ist eine Globale Mehreinnahme in Höhe von rund 6 Mrd. € vorgesehen, welche die im laufenden Jahr erwarteten Minderausgaben und Mehreinnahmen abbildet.

Eine Bundeszuweisung an das Sondervermögen KTF ist im gesamten Finanzplanungszeitraum nicht mehr vorgesehen. Damit leistet auch das Sondervermögen mit 9,75 Mrd. € (Wert der Absenkung der in der Finanzplanung vorgesehenen Bundeszuweisung zwischen 2023 und 2026) einen substanziellen Beitrag zur Konsolidierung des Bundeshaushalts.

Insgesamt werden zwischen 2023 und 2026 rund 177,5 Mrd. € für die Aufgaben des Sondervermögens bereitgestellt.